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Arbeiten Sie regelmäßig im Ausland oder werden Sie vorübergehend in ein anderes Land entsandt?

Dann ist es wichtig zu prüfen, in welchen Ländern Sie sozialversichert sind und Steuern zahlen müssen!

Für viele Arbeitnehmer ist das Arbeiten im Ausland eine attraktive Arbeitsbedingung. Und ein angenehmer Nebeneffekt ist, dass man noch etwas von der Welt sieht. Vor allem, wenn alles ordnungsgemäß geregelt ist, kann man das eine ganze Weile machen. In der Praxis erleben wir jedoch regelmäßig, dass es zu Problemen kommt, weil es alle möglichen Formalitäten gibt, die dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer nicht bewusst waren. Zum Beispiel eine WagwEU-Meldepflicht in den Niederlanden oder eine Limosa-Meldepflicht in Belgien. Oder es findet eine Steuerprüfung statt, die zu einer überraschend hohen Steuernachzahlung führt, weil Sie fälschlicherweise Steuern im Ausland und nicht in Deutschland gezahlt haben.

Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:

NiederlandeBelgienDeutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien

Zum Thema Arbeiten im Ausland herrschen viele Missverständnisse, die dazu führen, dass entweder keine oder die falschen Maßnahmen ergriffen werden. Außerdem ist der Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten auf verschiedene Behörden verteilt, was dazu führt, dass Sie oft nur eine Teilantwort erhalten, wenn Sie sich an diese wenden. Oder sogar widersprüchliche Antworten verschiedener Behörden erhalten, weil sie einfach nicht alle Teile des Puzzles „Grenzüberschreitendes Arbeiten“ kennen.

Damit Sie nicht von A nach B geschickt werden und aufgrund widersprüchlicher Ratschläge den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen, haben wir eine Reihe von praktischen Tipps zu den unten aufgeführten Themen zusammengestellt:

Was können Sie selbst tun?

Im ersten Schritt können Sie den Arbeitgeber um eine Klärung bitten. Sie können auch unsere Infos nutzen, um den Arbeitgeber über die Regeln zu informieren. Diese Informationen sind auch auf Niederländisch, Englisch und Französisch verfügbar.

Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können Sie sich möglicherweise an diese wenden, um sich beraten zu lassen.

Wenn Sie damit nicht zurechtkommen, kann Ihr Arbeitgeber auch seinen eigenen Lohnbuchhalter um Hilfe bitten, sofern dieser mit dem Thema grenzüberschreitendes Arbeiten vertraut ist. Viele lokale Lohnbuchhalter verfügen jedoch nicht über diese Expertise und können daher nicht immer adäquate Antworten auf die Frage geben, welche Regeln gelten.

Was können wir für Sie tun?

Wenn der lokale Lohnbuchhalter Ihres Arbeitgebers nicht in der Lage ist, Ihre Fragen zu beantworten, kann sich Ihr Arbeitgeber jederzeit an uns wenden, um Unterstützung zu erhalten oder um die Lohnbuchhaltung zu übernehmen.

Rufen Sie uns gerne an, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Viel Erfolg!

Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:

NiederlandeBelgienDeutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien

Auf dem Laufenden bleiben was Entwicklungen im internationalen Personalwesen betrifft?

In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

Wollen Sie mehr wissen?

Haben Sie Fragen dazu, was Sie alles beachten müssen? Unser Kundensupport-Team ist für Sie da. Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.

Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?

In der Welt der internationalen Beschäftigung ist jede Situation einzigartig. Wenn Sie Fragen haben, die unsere Website nicht beantwortet, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir denken gerne mit Ihnen mit!

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