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Internationale arbeitsrechtliche Beratung

Arbeitsrechtliche Beratung Ihrer Arbeitnehmer im Ausland

In der Theorie entscheiden Sie selbst, welches Arbeitsrecht Sie wählen. Allerdings unterliegen bestimmte Vorschriften – z.B. Kündigung, Krankheit und Arbeitszeit – dem Arbeitsrecht des Landes, in dem der Arbeitnehmer tätig ist.

Wir bieten diese Dienstleistung in folgenden Ländern an:

BelgienDeutschlandFrankreichItalienNiederlande
und Großbritannien

Viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Firmen, beschäftigen keine eigenen Juristen. Und das, obwohl sie bei vielen Personalfragen eine arbeitsrechtliche Beratung benötigen. Gerade in Bezug auf grenzüberschreitende Tätigkeiten und ausländisches Arbeitsrecht können in der Praxis Fragen auftauchen, auf die Sie in Ihrem Unternehmen keine Antwort finden. Darüber hinaus ist in den meisten Ländern das nationale Arbeits- und Kündigungsrecht maßgeblich. Sie sollten sich daher bewusst sein, welche Angelegenheiten vor Ort geregelt werden müssen. In einigen Ländern sind Sie beispielsweise dazu verpflichtet, den Arbeitsvertrag mit Ihrem Mitarbeiter in einer bestimmten Sprache abzuschließen. Das kann davon abhängen, wo sich der Unternehmenssitz befindet oder wo der Mitarbeiter seine Tätigkeit ausübt.
Aufgrund unterschiedlicher nationaler Vorschriften ist es für einen Arbeitgeber nicht einfach, alles gleich richtig umzusetzen. In allen Phasen des Beschäftigungsverhältnisses mit Ihrem Mitarbeiter ist es wichtig, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Um Unklarheiten zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern zu vermeiden, können Sie sich bei Fragen zum Arbeitsrecht an Interfisc Consult wenden. Wir stellen sicher, dass Sie über die richtigen Informationen verfügen und begleiten Sie bei Themen wie:
  • Erstellung eines Arbeitsvertrages und anderer rechtlicher Dokumente (Urlaubsregelung, Kfz-Vereinbarung, Personalhandbuch, Arbeitsgesetzbuch usw.);
  • Begleitung von Kündigungsverfahren;
  • Durchführung einer Unternehmensanalyse, damit Sie wissen, welche Kollektivregelungen für Ihr Unternehmen gelten;
  • Erstellung und Anforderung verschiedener Dokumente und Erklärungen für Expats.
In den Niederlanden und Belgien beschäftigen wir eigene Arbeitsrechtler, in den anderen Ländern arbeiten wir mit externen Partnern zusammen.

Wir bieten diese Dienstleistung in folgenden Ländern an:

BelgienDeutschlandFrankreichItalienNiederlande
und Großbritannien

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

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Haben Sie Fragen dazu, was Sie alles beachten müssen? Unser Kundensupport-Team ist für Sie da. Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.

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In der Welt der internationalen Beschäftigung ist jede Situation einzigartig. Wenn Sie Fragen haben, die unsere Website nicht beantwortet, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir denken gerne mit Ihnen mit!

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