Grenzüberschreitendes Arbeiten & Entsenden
Welche Bestimmungen sind beim grenzüberschreitenden Arbeiten oder bei einer internationalen Entsendung zu beachten?
Bei grenzüberschreitender Arbeit oder internationaler Entsendung möchten Sie im Voraus wissen, welche Folgen das hat – um Unklarheiten, Bußgelder oder andere Probleme im In- und Ausland zu vermeiden.
Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:
Niederlande, Belgien, Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien
Welche Bestimmungen gelten?
Grob gesagt, hat man es mit drei Bereichen zu tun. Für jeden Bereich gibt es eigene Bestimmungen, anhand derer Sie Ihre Personal- und Gehaltsabrechnungen überprüfen müssen, wenn Ihre Mitarbeiter im Ausland arbeiten:
Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und verschaffen Ihnen eine Übersicht der Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Was kann schief gehen?
Oftmals kommt eine falsche Zahlung von Steuern oder Beiträge erst dann ans Licht, wenn es zu spät ist. Beispielsweise im Rahmen einer Steuerprüfung oder wenn ein Mitarbeiter Sozialleistungen beantragt. Das hat in der Regel Korrekturen und Bußgelder zur Folge – und finanzielle Konsequenzen für den Mitarbeiter.
Darüber hinaus prüfen viele Länder aktiv, ob die Verpflichtungen für ausländische Mitarbeiter erfüllt werden. Wird beispielsweise die Meldepflicht nicht eingehalten, kann die örtliche Aufsichtsbehörde Geldbußen verhängen oder andere (manchmal sogar strafrechtliche) Maßnahmen ergreifen. Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass internationale Steuerabkommen es den Ländern ermöglichen, Informationen untereinander auszutauschen. Und das wird in der Praxis auch umgesetzt.
Wie vermeidet man Probleme?
Jede Situation ist anders! Daher ist es wichtig, im Voraus zu ermitteln, welche Regeln für jeden Mitarbeiter gelten, der im Ausland arbeitet. Achtung: Es ist nicht selbstverständlich, dass Steuern und Beiträge in ein und demselben Land gezahlt werden müssen.
Häufige Situationen:
- Keine Steuer- oder Sozialversicherungspflicht, aber Meldepflicht
In manchen Fällen brauchen Sie keine Steuern oder Beiträge zu entrichten, müssen jedoch eine offizielle Meldung im Ausland einreichen. Das gilt manchmal für Entsendungen, auch wenn Ihre Mitarbeiter nur für wenige Tage im Ausland arbeiten! - Steuerpflicht im Ausland ab dem ersten Arbeitstag
In besonderen Situationen kann ab dem ersten Arbeitstag eine Steuerpflicht im Ausland entstehen. Allerdings ist dies auf der Grundlage der sogenannten 183-Tage-Regelung oftmals nicht der Fall. - Besteuerung in einem Land und Beiträge in einem anderen Land
Ein Arbeitnehmer ist in einem Land versichert, muss aber in einem anderen Land Steuern zahlen (auch Grenzgängerschaft genannt). - Gehaltsaufteilung
Das Gehalt eines Mitarbeiters ist in mehreren Ländern steuerpflichtig.
Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:
Niederlande, Belgien, Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien
Ran ans Werk!
Im Folgenden können Sie unsere Faktenblätter zum Thema Personal im Ausland herunterladen. Sie enthalten Informationen über Vorschriften, Lohnkosten und Verwaltung in den Niederlanden, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Italien und Belgien. Möchten Sie die Informationen lieber auf Französisch, Englisch oder Niederländisch lesen? Klicken Sie hier, um die Faktenblätter in einer Sprache Ihrer Wahl herunterzuladen.
Wir haben die Expertise im Haus, um Sie in grenzüberschreitenden Arbeitssituationen zu unterstützen und Ihr komplettes internationale Vergütungssystem zu betreuen – basierend auf den richtigen Grundlagen sowie der Zahlung der richtigen Sozialversicherungsbeiträge und (Lohn-)Steuern in den richtigen Ländern.
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Auf dem Laufenden bleiben was Entwicklungen im internationalen Personalwesen betrifft?
In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.
Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich
Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern.
- Gründliche Kenntnis der nationalen Bestimmungen zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuern, Leistungen an Arbeitnehmer (Versicherungen, Leistungen, Autos, Telefone), Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- Wir informieren Sie über Änderungen der lokalen Gesetzgebung und bieten praktische Lösungen zu deren sofortiger Umsetzung
- Ein Ansprechpartner für alle Ihre Fragen
- Experte für grenzüberschreitende Arbeit seit 1972
- Wir sprechen Ihre Sprache!
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