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Grenzüberschreitendes Arbeiten & Entsenden

Welche Bestimmungen sind beim grenzüberschreitenden Arbeiten oder bei einer internationalen Entsendung zu beachten?

Bei grenzüberschreitender Arbeit oder internationaler Entsendung möchten Sie im Voraus wissen, welche Folgen das hat – um Unklarheiten, Bußgelder oder andere Probleme im In- und Ausland zu vermeiden.

Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:

NiederlandeBelgienDeutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien

Welche Bestimmungen gelten?

Grob gesagt, hat man es mit drei Bereichen zu tun. Für jeden Bereich gibt es eigene Bestimmungen, anhand derer Sie Ihre Personal- und Gehaltsabrechnungen überprüfen müssen, wenn Ihre Mitarbeiter im Ausland arbeiten:

Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und verschaffen Ihnen eine Übersicht der Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Was kann schief gehen?

Oftmals kommt eine falsche Zahlung von Steuern oder Beiträge erst dann ans Licht, wenn es zu spät ist. Beispielsweise im Rahmen einer Steuerprüfung oder wenn ein Mitarbeiter Sozialleistungen beantragt. Das hat in der Regel Korrekturen und Bußgelder zur Folge – und finanzielle Konsequenzen für den Mitarbeiter.

Darüber hinaus prüfen viele Länder aktiv, ob die Verpflichtungen für ausländische Mitarbeiter erfüllt werden. Wird beispielsweise die Meldepflicht nicht eingehalten, kann die örtliche Aufsichtsbehörde Geldbußen verhängen oder andere (manchmal sogar strafrechtliche) Maßnahmen ergreifen. Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass internationale Steuerabkommen es den Ländern ermöglichen, Informationen untereinander auszutauschen. Und das wird in der Praxis auch umgesetzt.

Wie vermeidet man Probleme?

Jede Situation ist anders! Daher ist es wichtig, im Voraus zu ermitteln, welche Regeln für jeden Mitarbeiter gelten, der im Ausland arbeitet. Achtung: Es ist nicht selbstverständlich, dass Steuern und Beiträge in ein und demselben Land gezahlt werden müssen.

Häufige Situationen:

  • Keine Steuer- oder Sozialversicherungspflicht, aber Meldepflicht
    In manchen Fällen brauchen Sie keine Steuern oder Beiträge zu entrichten, müssen jedoch eine offizielle Meldung im Ausland einreichen. Das gilt manchmal für Entsendungen, auch wenn Ihre Mitarbeiter nur für wenige Tage im Ausland arbeiten!
  • Steuerpflicht im Ausland ab dem ersten Arbeitstag
    In besonderen Situationen kann ab dem ersten Arbeitstag eine Steuerpflicht im Ausland entstehen. Allerdings ist dies auf der Grundlage der sogenannten 183-Tage-Regelung oftmals nicht der Fall.
  • Besteuerung in einem Land und Beiträge in einem anderen Land
    Ein Arbeitnehmer ist in einem Land versichert, muss aber in einem anderen Land Steuern zahlen (auch Grenzgängerschaft genannt).
  • Gehaltsaufteilung
    Das Gehalt eines Mitarbeiters ist in mehreren Ländern steuerpflichtig.

Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:

NiederlandeBelgienDeutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien

Ran ans Werk!

Im Folgenden können Sie unsere Faktenblätter zum Thema Personal im Ausland herunterladen. Sie enthalten Informationen über Vorschriften, Lohnkosten und Verwaltung in den Niederlanden, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Italien und Belgien. Möchten Sie die Informationen lieber auf Französisch, Englisch oder Niederländisch lesen? Klicken Sie hier, um die Faktenblätter in einer Sprache Ihrer Wahl herunterzuladen.

Wir haben die Expertise im Haus, um Sie in grenzüberschreitenden Arbeitssituationen zu unterstützen und Ihr komplettes internationale Vergütungssystem zu betreuen – basierend auf den richtigen Grundlagen sowie der Zahlung der richtigen Sozialversicherungsbeiträge und (Lohn-)Steuern in den richtigen Ländern.

Auf dem Laufenden bleiben was Entwicklungen im internationalen Personalwesen betrifft?

In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

Wollen Sie mehr wissen?

Haben Sie Fragen dazu, was Sie alles beachten müssen? Unser Kundensupport-Team ist für Sie da. Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.

Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?

In der Welt der internationalen Beschäftigung ist jede Situation einzigartig. Wenn Sie Fragen haben, die unsere Website nicht beantwortet, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir denken gerne mit Ihnen mit!

Kontakt Formular

Aan de slag!

Hieronder kunt u onze factsheets Personeel in het buitenland downloaden, met informatie over regelgeving, loonkosten en administratie in Nederland, Duitsland, het Verenigd Koninkrijk, Frankrijk, Italië en België. Leest u de informatie liever in het Frans, Engels of Duits? Klik hier om de factsheets te downloaden in een taal naar keuze.

In welke situatie van internationale tewerkstelling u ook verkeert, er rijzen altijd wel vragen over welke regels er van toepassing zijn en welke consequenties de internationale tewerkstelling heeft voor de personeelsadministratie. Maak een keuze uit onderstaande thema’s om daar meer over te lezen: