Personal in mehreren Ländern
Personal in mehreren Ländern? Wir kümmern uns um Ihre Lohnbuchhaltung
Egal, ob Sie in diesem Land eine eigene Niederlassung haben oder nicht: Sie müssen die relevanten Vorschriften kennen. Wir verfügen über dieses Know-how und halten Sie über alle Änderungen auf dem Laufenden.
Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:
Niederlande, Belgien, Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien
Einige Vorteile der länderübergreifenden Lohnbuchhaltung über Interfisc:
Interfisc hält Ihre Gehaltsabrechnungen auf dem neuesten Stand und sorgt dafür, dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig an die zuständigen Behörden gezahlt werden.
Die Lohnbuchhaltung über Interfisc gibt Ihnen die Sicherheit, dass alle erforderlichen Verwaltungsaufgaben automatisch in Gang gesetzt werden, ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.
Dazu zählen Dinge wie:
- Kommunikation mit den zuständigen Behörden
- Steuererklärungen und Zahlungen von Lohnsteuer und/oder Sozialversicherungen
- Auszahlung des Nettolohns an Ihre Mitarbeiter
Ihre Mitarbeiter arbeiten in mehreren Ländern?
Dann möchten Sie natürlich im Voraus wissen, welche Konsequenzen das für die Gehaltsabrechnung hat.
Achtung: Jede Situation im grenzüberschreitenden Arbeiten ist anders! Außerdem ist es nicht immer so, dass Steuern und Abgaben in ein und demselben Land gezahlt werden müssen. Stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiter keine bösen Überraschungen erleben. Und vermeiden Sie Bußgelder oder Nachzahlungen im In- und Ausland.
Beim grenzüberschreitenden Arbeiten erstellen wir Ihnen eine Übersicht der möglichen Folgen und sorgen dafür, dass Steuern und Abgaben rechtzeitig und im richtigen Land bezahlt werden.
Lesen Sie mehr über gängige Situationen wie internationale Entsendung, grenzüberschreitende Beschäftigung oder Gehaltsaufteilung.
Die nationalen Vorschriften sind in jedem Land unterschiedlich!
Für Personal im Ausland gelten grundsätzlich die Vorschriften dieses Landes.
Grob gesagt lassen sie sich in die folgende Bereiche unterteilen:
- Arbeitsrecht
- Steuern
- Sozialversicherung
- Vergütungen & Leistungen (Versicherungen, Autos, Telefone etc.))
- Arbeitsschutz
- Kulturunterschiede
Eine Gehaltsabrechnung allein reicht nicht aus
- Zusatzversicherungen für Arbeitgeber & Arbeitnehmer
- Urlaubsverwaltung
- Verpflichtungen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers im Krankheitsfall
- Rechts- und Steuerberatung
Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:
Niederlande, Belgien, Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien
Ran ans Werk!
Im Folgenden können Sie unsere Faktenblätter zum Thema Personal im Ausland herunterladen. Sie enthalten Informationen über Vorschriften, Lohnkosten und Verwaltung in den Niederlanden, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Italien und Belgien. Möchten Sie die Informationen lieber auf Französisch, Englisch oder Niederländisch lesen? Klicken Sie hier, um die Faktenblätter in einer Sprache Ihrer Wahl herunterzuladen.
Unabhängig von der Situation, in der Sie sich bezüglich einer internationalen Beschäftigung befinden, stellt sich immer die Frage, welche Regeln gelten und welche Folgen eine internationale Beschäftigung für die Personalverwaltung hat. Wählen Sie eines der folgenden Themen aus, um mehr darüber zu erfahren:
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In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.
Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich
Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern.
- Gründliche Kenntnis der nationalen Bestimmungen zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuern, Leistungen an Arbeitnehmer (Versicherungen, Leistungen, Autos, Telefone), Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- Wir informieren Sie über Änderungen der lokalen Gesetzgebung und bieten praktische Lösungen zu deren sofortiger Umsetzung
- Ein Ansprechpartner für alle Ihre Fragen
- Experte für grenzüberschreitende Arbeit seit 1972
- Wir sprechen Ihre Sprache!
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