Länderinformationen Belgien
Ausländische Arbeitnehmer: Was Sie über Erwerbstätigkeit in Belgien wissen sollten
Welche Gesetzgebung?
Von Arbeitgebern wird erwartet, dass sie die Gesetze und Vorschriften im Bereich Personalwesen in vollem Umfang kennen und anwenden. Dies ist nicht immer möglich, insbesondere dann nicht, wenn man Arbeiternehmer im Ausland beschäftigt. In diesem Fall müssen Sie sich auf einen starken Partner verlassen können, der über sämtliche Regelungen Bescheid weiß. Wir bei Interfisc übernehmen die Betreuung Ihrer Arbeitnehmer auch über die Landesgrenzen hinaus, sodass Sie sich voll und ganz Ihrem Kerngeschäft widmen können.
Arbeitnehmer vor Ort in Belgien, mit oder ohne Zweigstelle
In vielen Ländern können Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen mithilfe eines lokalen Mitarbeiters anbieten, ohne dass Sie dafür eine Niederlassung brauchen. Oft gelten dann jedoch Einschränkungen für die Aktivitäten, die Sie als ausländisches Unternehmen ohne Niederlassung entfalten dürfen. Außerdem gilt für Arbeitnehmer, die in Belgien wohnen und ganz oder teilweise in Belgien arbeiten, im Prinzip das belgisches Sozialversicherungssystem. Auch unterliegt das belgisches Einkommen den belgisches steuerlichen Regelungen und müssen Sie das Belgisches Arbeitsrecht berücksichtigen.
Lohnkosten in Belgien
Eine der ersten Fragen, die Sie stellen könnten, bevor Sie einen Mitarbeiter in Belgien einstellen, ist, wie hoch die Lohnkosten in diesem Land sind.
Dazu erhalten Sie unser Factsheet Personal in Belgien mit Informationen zu den Regelungen, zu den Lohnlosten, Arbeitgeberversicherung und Verwaltung in Belgien.
Auf der Grundlage der Kostenübersicht erhalten Sie einen Einblick in die in Belgien üblichen Arbeitsbedingungen, sodass Sie eine Entscheidung darüber treffen können, ob ein Mitarbeiter in Belgien in das Budget fällt. Sobald diese Entscheidung getroffen ist, helfen wir Ihnen gerne, ein passendes Angebot für Ihren Mitarbeiter zu erstellen, damit Sie alle Elemente in Händen haben, um mit Ihrem Mitarbeiter in Verhandlungen zu treten.
Zusätzliche Arbeitgeberpflichten in Belgien
egen der Komplexität und Ihrer möglichen Unkenntnis der belgischen Gesetzgebung raten wir Ihnen, sich nicht nur die finanzielle Seite anzusehen! In unsere Faktenblätter finden Sie eine detaillierte Erläuterung der in der Kostenübersicht aufgeführten Kategorien. Wir skizzieren auch ein Gesamtbild der belgisches Gesetzgebung und den Vorschriften bezüglich:
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungen
- Steuern
- Mitarbeitervergünstigungen
- Sozial- und Gesundheitswesen
Laden Sie unser Faktenblatt Personal in Belgien herunter, mit Informationen zu den Regelungen, Lohnkosten, Arbeitgeberversicherungen und Verwaltung in Belgien!
Offizielle Behörden in Belgien
Offizielle Behörden: | Informationen über: |
---|---|
Fiscale gegevensbank België | Steuerlich |
Nazicht BTW-nummerst | Steuerlich |
Nazicht Inhoudingsplicht | Steuerlich |
Wisselkoersen vreemde munten | Finanziell |
Europese Unie | Regierung |
Registratiebank merken Benelux | Regierung |
FOD, Justitie | Belgium-Bundesstaat |
FOD, Economie, KMO, middenstand en energie | Belgium-Bundesstaat |
Nationaal Instituut voor de Statistiek | Belgium-Bundesstaat |
Neergelegde jaarrekeningen België | Belgium-Bundesstaat |
Belgische Staatsblad | Belgium-Bundesstaat |
Rijksdienst voor Sociale Zekerheid België | Belgium-Bundesstaat |
Rijkstdienst voor Arbeidsvoorziening België | Belgium-Bundesstaat |
Kruispuntbank voor ondernemingen | Belgium-Bundesstaat |
Vlaamse Overheid | Belgium-Flandern |
Onderneming starten, beheren, stopzetten | Belgium-Flandern |
Flanders Investment & Trade | Ausländische Investitionen |
Wallonia Export-Investment Agency (AWEX) | Ausländische Investitionen |
Prämien & Steuern in Belgien
WICHTIGSTEN TARIFE FUR BELGIE AM 1. JANUAR
Progressive tarife einkommensteuer und Steuer der nich-Einwohner
PROGRESSIVE TARIFE EINKOMMENSTEUER | |
ERTRAGSTRANCHEN IN Euro | PROZENT DER STEUER |
AJ 2026 (Einkommen 2025) | |
bis € 16.320 | 25% |
bis € 28.800 | 40% |
bis € 49.840 | 45% |
ab € 49.840 Euro | 50% |
TARIFE KÖRPERSCHAFSSTEUER: (Veranlagungsjahr 2025) | |
PROZENT DER STEUER | |
Normaltarif | 25% |
Verminderte Tarife* | |
Steuerpflichtiger Gewinn in Euro | |
Erste Tranche von 100.000 Euro | 20% |
* die Verminderte Tarife sind für KMO reserviert |
Gesetzlicher Mindestlohn in Belgien
In Belgien wird der Mindestlohn von der Wirtschaft oder einem „gemeinsamen Ausschuss“ festgelegt. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.minimumlonen.be/index.html
In jedem Fall darf der Lohn niemals unter dem „garantierten durchschnittlichen monatlichen Mindesteinkommen“ (GMMMI) liegen. Weitere Informationen über das GMMMI finden Sie hier: https://cnt-nar.be/nl/documents/cao-bedragen
Inflationszahlen in Belgien
Die genauen Informationen zur belgischen Inflation finden Sie auf der offiziellen Website der belgischen Regierung.
Klicken Sie hier > https://statbel.fgov.be/de/themen/verbraucherpreise
Schulferien in Belgien
Die genauen Informationen zu den belgischen Schulferien finden Sie auf der folgenden Website.
Klicken Sie hier > https://www.wettelijke-feestdagen.be/schoolvakanties-belgie.aspx
Offiziellen Feiertage in Belgien
Die genauen Informationen zu den belgische Offiziellen Feiertage finden Sie auf der folgenden Website.
Klicken Sie hier > https://www.wettelijke-feestdagen.be/wettelijke-feestdagen-belgie
In Belgien wird immer ein freier Ersatztag gewährt (recuperatie). Der Arbeitnehmer kann wählen, wann er diesen Ersatztag frei nimmt, oder der Arbeitgeber kann ihn kollektiv für seine Mitarbeiter auf einen bestimmten Tag festlegen.
Auf dem Laufenden bleiben was Entwicklungen im internationalen Personalwesen betrifft?
In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.
Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich
Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern.
- Gründliche Kenntnis der nationalen Bestimmungen zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuern, Leistungen an Arbeitnehmer (Versicherungen, Leistungen, Autos, Telefone), Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- Wir informieren Sie über Änderungen der lokalen Gesetzgebung und bieten praktische Lösungen zu deren sofortiger Umsetzung
- Ein Ansprechpartner für alle Ihre Fragen
- Experte für grenzüberschreitende Arbeit seit 1972
- Wir sprechen Ihre Sprache!
Wollen Sie mehr wissen?
Haben Sie Fragen dazu, was Sie alles beachten müssen? Unser Kundensupport-Team ist für Sie da. Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.
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In der Welt der internationalen Beschäftigung ist jede Situation einzigartig. Wenn Sie Fragen haben, die unsere Website nicht beantwortet, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir denken gerne mit Ihnen mit!
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