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Steuerberatung im Ausland

Steuerberatung für Arbeitgeber im Ausland

Steuern und Steuerberatung – für viele ein notwendiges Übel. Es ist jedoch sehr wichtig, hier mit großer Sorgfalt vorzugehen! Einerseits, um zu vermeiden, zu viel zu bezahlen. Andererseits, um Nachzahlungen, Bußgelder und/oder Korrekturen zu vermeiden.

Wir bieten diese Dienstleistung in folgenden Ländern an:

BelgienDeutschlandFrankreichItalienNiederlande
und Großbritannien

Viele KMU beschäftigen keinen eigenen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Gleichzeitig treten jedoch viele Personalfragen auf, die steuerlicher Natur sind. Insbesondere beim grenzüberschreitenden Arbeiten und bei ausländischen Steuerpflichten benötigen Sie möglicherweise eine (internationale) Steuerberatung.

Wo jemand Steuern zahlen muss, wird durch internationale Steuerabkommen geregelt. Im Anschluss sind jedoch die Regeln für die Berechnung und Zahlung von Steuern in jedem Land unterschiedlich. Aufgrund dieser nationalen Unterschiede ist es für einen Arbeitgeber nicht einfach, die Angelegenheiten gleich richtig zu lösen. Es ist wichtig, festzustellen, welche Regelungen zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses gelten, um Nachzahlungen, Bußgelder und/oder Korrekturen zu vermeiden. Eine Arbeitssituation kann sich aber auch zwischenzeitlich ändern, was zu Veränderungen bei den zu zahlenden Steuern und/oder Sozialversicherungsbeiträgen führt.

Um Unklarheiten zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern zu vermeiden, können Sie sich bei Fragen zum Thema Steuerberatung an Interfisc Consult wenden.

Wir stellen sicher, dass Sie über die richtigen Informationen verfügen und begleiten Sie bei Themen wie:

  • Beurteilung der Steuerpflicht bei Tätigkeiten in mehreren Ländern & Beratung bei der Steueroptimierung;
  • Analyse der steuerlichen Auswirkungen Ihrer (temporären) Projekte und/oder Aktivitäten im Ausland;
  • Informationsübermittlung und Beratung zu den verschiedenen Steuerarten, die damit verbundenen Sätze und Abzüge (Lohnsteuer, Einkommenssteuer (der natürlichen Person), Mehrwertsteuer und Gewerbesteuer);
  • Vorbereitung und Einreichung der Steuererklärung, einschließlich Anmeldung innergemeinschaftlicher Leistungen
  • Kommunikation mit den zuständigen Behörden;
  • Verwaltung verschiedener Dokumente und Erklärungen für entsandte Mitarbeiter und/oder Expats, wie z.B:
    – Beantragung einer A1-Bescheinigung bei Auslandsaufenthalten
    – Einrichtung und administrative Bearbeitung von geteilten Gehaltsabrechnungen für Mitarbeiter, die in mehreren Ländern arbeiten.
    – Beantragung einer 30%-Vergütungsregelung in den Niederlanden
In den Niederlanden und Belgien beschäftigen wir eigene Steueranwälte, in den anderen Ländern arbeiten wir mit externen Partnern zusammen.

Wir bieten diese Dienstleistung in folgenden Ländern an:

BelgienDeutschlandFrankreichItalienNiederlande
und Großbritannien

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

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Haben Sie Fragen dazu, was Sie alles beachten müssen? Unser Kundensupport-Team ist für Sie da. Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.

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In der Welt der internationalen Beschäftigung ist jede Situation einzigartig. Wenn Sie Fragen haben, die unsere Website nicht beantwortet, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir denken gerne mit Ihnen mit!

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