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Unabhängig von der Situation, in der Sie sich bezüglich einer internationalen Beschäftigung befinden, stellt sich immer die Frage, welche Regeln gelten und welche Folgen eine internationale Beschäftigung für die Personalverwaltung hat. Wählen Sie eine der folgenden Situationen aus, um mehr darüber zu erfahren:
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In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.
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Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern.
- Gründliche Kenntnis der nationalen Bestimmungen zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuern, Leistungen an Arbeitnehmer (Versicherungen, Leistungen, Autos, Telefone), Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- Wir informieren Sie über Änderungen der lokalen Gesetzgebung und bieten praktische Lösungen zu deren sofortiger Umsetzung
- Ein Ansprechpartner für alle Ihre Fragen
- Experte für grenzüberschreitende Arbeit seit 1972
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