Gehaltsabrechnung im Ausland
Als Arbeitnehmer erwarten Sie gut geregelte Arbeitsbedingungen und eine korrekte Gehaltsabrechnung, auch im Ausland.
Als Mitarbeiter erwarten Sie, dass die Konditionen Ihres Arbeitsvertrages ordnungsgemäß geregelt sind und Ihre Gehaltsabrechnung korrekt ist. Sie wollen darauf vertrauen können, dass Ihr Gehalt pünktlich ausgezahlt wird und dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt keine Probleme bekommen – beispielsweise, wenn Sie eine Leistung in Anspruch nehmen oder das Rentenalter erreichen.
Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:
Niederlande, Belgien, Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien
In grenzüberschreitenden Situationen kann es für Arbeitgeber schwierig sein, diese Aspekte zu gewährleisten. Oftmals stellen Sie schon ab den Verhandlungen mit einem ausländischen Arbeitgeber oder im Rahmen einer internationalen Entsendung fest, dass Ihr Arbeitgeber nicht alle Antworten parat hat.
Hier finden Sie eine Reihe von Situationen, in die Sie geraten können, wenn Sie grenzüberschreitend arbeiten:
- Ich erwäge, eine Beschäftigung bei einem ausländischen Arbeitgeber aufzunehmen
- Ich arbeite regelmäßig für meinen Arbeitgeber im Ausland und habe Zweifel, in welchem Land oder in welchen Ländern ich sozialversichert bin und wo ich Steuern zahlen muss
- Ich bin bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt und habe Zweifel, ob meine Gehaltsabrechnung und meine Beschäftigungsbedingungen korrekt geregelt sind
Kommt Ihnen eine dieser Situationen bekannt vor?
Dann haben Sie vielleicht schon persönlich erlebt, dass es manchmal schwierig ist, die richtigen Informationen zu finden, um alle Fragen beantworten zu können. Interfisc hilft Ihnen dabei gerne weiter! Nehmen Sie in solchen Situationen bitte zusammen mit Ihrem (potenziellen) Arbeitgeber Kontakt mit uns auf. Wir informieren und beraten Sie gerne, damit Sie so schnell wie möglich loslegen können.
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Niederlande, Belgien, Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien
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In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.
Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich
Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern.
- Gründliche Kenntnis der nationalen Bestimmungen zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuern, Leistungen an Arbeitnehmer (Versicherungen, Leistungen, Autos, Telefone), Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- Wir informieren Sie über Änderungen der lokalen Gesetzgebung und bieten praktische Lösungen zu deren sofortiger Umsetzung
- Ein Ansprechpartner für alle Ihre Fragen
- Experte für grenzüberschreitende Arbeit seit 1972
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