Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
Was müssen Sie als Arbeitgeber bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer im Ausland beachten?
Wir sorgen dafür, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen und alles in den richtigen Bahnen verläuft. Wenn Sie wider Erwarten mit kranken Mitarbeitern im Ausland zu tun haben, stellen wir bei Bedarf den Kontakt zu Organisationen her, die Ihnen zur Seite stehen können.
Hinweis! In den Niederlanden benötigen Sie einen sogenannten „Arbodienst“
Interfisc Arbo >Begleitung bei KrankheitWir bieten diese Dienstleistung in folgenden Ländern an:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande
und Großbritannien
In den kommenden Jahren wird es immer wichtiger, Fehlzeiten der Mitarbeiter zu reduzieren und den Krankenstand zu senken. Krankheitsausfälle und Arbeitsunfähigkeit stehen ganz oben auf der Tagesordnung. In vielen Ländern kann der Arbeitgeber einer offiziellen Organisation beitreten, die sich um die Genesung des Arbeitnehmers kümmert. In den Niederlanden trägt jedoch der Arbeitgeber eine große Verantwortung in diesem Bereich. Und zwar mit enormen Konsequenzen, wenn Sie sich nicht an die Vorschriften halten.
Die Verpflichtungen und Gepflogenheiten bei der Meldung krankheitsbedingter Ausfälle und der Begleitung kranker Mitarbeiter sind in jedem Land verschieden. Es ist also eine große Herausforderung, alles richtig zu machen und nichts zu vergessen.
Außerdem kostet Arbeitsunfähigkeit viel Geld. Dazu zählen nicht nur die Lohnkosten des kranken Arbeitnehmers, sondern auch Kosten für Vertretungspersonal oder Wiedereingliederungsmaßnahmen und andere Dienstleister. In manchen Ländern kommen noch Bußgelder dazu, wenn Sie sich nicht ausreichend um die Situation gekümmert und Einsatz gezeigt haben. Investitionen in einen guten Dienstleister, der dabei hilft, Krankheitsausfälle und mögliche Sanktionen so gering wie möglich zu halten, machen sich schnell bezahlt.
Die niederländische Interfisc-Arbo BV ist seit dem 29. November 2000 ein zertifizierter „Arbodienst“!
In den Niederlanden haben wir unseren eigenen zertifizierten „Arbodienst“ („Arbeitssicherheitsdienst“, im weitesten Sinn vergleichbar mit der Berufsgenossenschaft). In anderen Ländern arbeiten wir mit externen Partnern zusammen, zu denen wir gerne den Kontakt herstellen.
In Deutschland sind Sie es gewohnt, dass Arbeitsnehmer im Krankheitsfall ein ärtzliches Attest einreichen. In den Niederlanden ist es jedoch anders. Auf dieser Seite lesen Sie mehr!
Hinweis! In den Niederlanden benötigen Sie einen sogenannten „Arbodienst“
Interfisc Arbo >Begleitung bei KrankheitWir bieten diese Dienstleistung in folgenden Ländern an:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande
und Großbritannien
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Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern.
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