
Endgültige Rückkehr der Probezeit in Belgien ab dem 1. August 2026: Was bedeutet dies für ausländische Arbeitgeber?
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Anfang 2026 wurde in Belgien eine Einigung über die Wiedereinführung der Probezeit erzielt, die 2014 abgeschafft worden war. Im August 2026 wurde diese Einigung gesetzlich verankert. Für Arbeitsverträge, die ab dem 1. August 2026 abgeschlossen werden, gilt in Belgien eine besondere Regelung, nach der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag in den ersten sechs Monaten mit einer Kündigungsfrist von einer Woche beenden können.
Was bedeutet dies konkret?
Konkret bedeutet dies, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag in den ersten 6 Monaten mit einer sehr kurzen Kündigungsfrist von einer Woche beenden können.
Beschäftigen Sie Personal in Belgien oder planen Sie, dort einen Arbeitnehmer einzustellen? Prüfen Sie dann rechtzeitig, welche Auswirkungen die neue Regelung auf Ihre Arbeitsverträge und Kündigungsverfahren hat.
Was bedeutet dies für ausländische Arbeitgeber?
Auch für ausländische Unternehmen, die keine belgische Niederlassung haben, aber dennoch lokale Mitarbeiter in Belgien beschäftigen, ist es positiv, dass damit das Risiko bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters sinkt. Gleichzeitig bleibt somit mehr Zeit, um festzustellen, ob Sie tatsächlich die richtige Person gefunden haben. Zugleich ist es wieder ein Zeitpunkt, sich die Unterschiede zwischen dem Arbeitsrecht in Ihrem eigenen Land und dem in den Nachbarländern vor Augen zu führen. Die einfache Anwendung Ihres eigenen Musterarbeitsvertrags für eine Zusammenarbeit mit einem Arbeitnehmer im Ausland ist keine Option. Warum? Weil die zwingend anzuwendenden Bestimmungen des Arbeitsrechts des Landes, in dem ein Arbeitnehmer gewöhnlich arbeitet, in vielen Fällen Vorrang vor den Bestimmungen des Arbeitsrechts eines anderen Landes haben. Vereinbaren Sie mit dem Arbeitnehmer im Ausland eine Probezeit, die nicht den lokalen Vorschriften entspricht, laufen Sie Gefahr, dass die gesamte Probezeit von Anfang an nichtig ist und Sie den Arbeitnehmer nicht unter Berufung auf die Probezeitklausel entlassen können.
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Wie unterscheidet sich Belgien von seinen Nachbarländern?
Die Regelungen für die ersten Monate eines Arbeitsvertrags unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. In den Niederlanden kann eine wirksam vereinbarte Probezeit unter bestimmten Voraussetzungen eine sofortige Kündigung ermöglichen. In Deutschland und Frankreich gelten wiederum andere Höchstdauern und Kündigungsregelungen.
Beschäftigen Sie Personal in mehreren Ländern? Übernehmen Sie eine Bestimmung aus Ihrem niederländischen, deutschen oder französischen Musterarbeitsvertrag dann nicht automatisch. Die lokalen Vorschriften des Landes, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich arbeitet, können Vorrang haben.
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