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Was genau ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist eine Vereinbarung zwischen zwei Ländern, in der festgelegt ist, welches Land welche Einkommensquellen besteuern darf.

Ziel ist es, eine Doppelbesteuerung (oder gar keine Besteuerung) in grenzüberschreitenden Situationen zu vermeiden, zum Beispiel wenn jemand in einem Land lebt und in einem anderen arbeitet. Oder wenn jemand eine Immobilie im Ausland besitzt.

Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:

NiederlandeBelgienDeutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien

Ein Steuerabkommen regelt außerdem, wann die Tätigkeit eines Unternehmens im Ausland zu einer Steuerpflicht in diesem Land führt. Wenn die Aktivitäten gemäß dem Steuerabkommen in einem bestimmten Land steuerpflichtig sind, wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen in diesem Land eine Betriebsstätte hat. 

Das Grundprinzip besteht darin, dass Sie als Einwohner eines Landes (oder natürlich auch als Unternehmen) Ihr „weltweites Einkommen“ in Ihrem Wohnsitzland erklären und dann gemäß dem Steuerabkommen auch in Ihrem Wohnsitzland Anspruch auf eine Ermäßigung der geschuldeten Steuer (Doppelbesteuerung) auf der Grundlage der im anderen Land gezahlten Steuer haben.

Mit welchen Ländern haben die Niederlande ein Steuerabkommen geschlossen?

Die Niederlande haben mit sehr vielen Ländern Steuerabkommen geschlossen. Obwohl sich die Steuerabkommen auf das OECD-Musterabkommen stützen, können die endgültigen Vereinbarungen von Land zu Land unterschiedlich sein. Es ist daher wichtig, in den jeweiligen Fällen das entsprechende Abkommen anzuwenden.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Finanzamtes:

Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:

NiederlandeBelgienDeutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien

Auf dem Laufenden bleiben was Entwicklungen im internationalen Personalwesen betrifft?

In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

Wollen Sie mehr wissen?

Haben Sie Fragen dazu, was Sie alles beachten müssen? Unser Kundensupport-Team ist für Sie da. Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.

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