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Ein vergleich der mindestlöhne zwischen Europäischen Ländern

Wussten Sie, dass nicht jedes EU-Land einen gesetzlichen Mindestlohn gibt?

In den Niederlanden hat jeder Arbeitnehmer ab 15 Jahren zumindest Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn (für Jugendliche). 

Wie sieht es in anderen EU-Ländern aus?

In den meisten Nachbarländern, unter anderem in Belgien, Deutschland, Frankreich und Großbritannien, ist der Mindestlohn ebenfalls gesetzlich festgelegt. In einigen Ländern, unter anderem in Italien, wird der Mindestlohn nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern ausschließlich von den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften festgelegt.

Ein weiterer Unterschied ist die Höhe des Mindestlohns innerhalb der EU. Laut dem Statistischen Amt der Europäischen Union Eurostat ist der höchste Mindestlohn (€ 2.142 im Jahr 2020 in Luxemburg) fast sieben Mal so hoch wie der niedrigste Mindestlohn (€ 312 in Bulgarien). Die großen Unterschiede sind teilweise durch die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern zu erklären. Wenn Sie dies berücksichtigen, dann ist der höchste Mindestlohn laut Eurostat “nur noch” 2,5 Mal so hoch wie der niedrigste.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über weitere offizielle Informationen zum Mindestlohn in:

WAS MÜSSEN SIE SICH ZUM MINDESTLOHN MERKEN?

Dass in den meisten Ländern die Möglichkeit besteht, dass zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn kollektive Vereinbarungen zum Entgelt und den sonstigen Arbeitsbedingungen von Mitarbeitern in einer bestimmten Branche existieren. Viele belgische Unternehmen sind zum Beispiel verpflichtet, ihren Arbeitnehmern ein 13. Monatsgehalt zu zahlen und viele deutsche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Weihnachtsgeld. Lassen Sie sich beraten, damit Sie nicht im Nachhinein mit Nachzahlungen und Bußgeldern konfrontiert werden.

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In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

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Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

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