Länderinformationen Frankreich
Ausländische Arbeitnehmer: Was Sie über Erwerbstätigkeit in Frankreich wissen sollten
Welche Gesetzgebung?
Von Arbeitgebern wird erwartet, dass sie die Gesetze und Vorschriften im Bereich Personalwesen in vollem Umfang kennen und anwenden. Dies ist nicht immer möglich, insbesondere dann nicht, wenn man Arbeiternehmer im Ausland beschäftigt. In diesem Fall müssen Sie sich auf einen starken Partner verlassen können, der über sämtliche Regelungen Bescheid weiß. Wir bei Interfisc übernehmen die Betreuung Ihrer Arbeitnehmer auch über die Landesgrenzen hinaus, sodass Sie sich voll und ganz Ihrem Kerngeschäft widmen können.
Arbeitnehmer vor Ort in Frankreich, mit oder ohne Zweigstelle
In vielen Ländern können Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen mithilfe eines lokalen Mitarbeiters anbieten, ohne dass Sie dafür eine Niederlassung brauchen. Oft gelten dann jedoch Einschränkungen für die Aktivitäten, die Sie als ausländisches Unternehmen ohne Niederlassung entfalten dürfen. Außerdem gilt für Arbeitnehmer, die in Frankreich wohnen und ganz oder teilweise in Frankreich arbeiten, im Prinzip das französische Sozialversicherungssystem.
Auch unterliegt das französische Einkommen den französischen steuerlichen Regelungen und müssen Sie das französische Arbeitsrecht berücksichtigen. Eine der ersten Fragen, die Sie stellen könnten, bevor Sie einen Mitarbeiter in Frankreich einstellen, ist, wie hoch die Arbeitgeberbeiträge in diesem Land sind.
Lohnkosten in Frankreich
Eine der ersten Fragen, die Sie stellen könnten, bevor Sie einen Mitarbeiter in Frankreich einstellen, ist, wie hoch die Lohnkosten in diesem Land sind.
Dazu erhalten Sie unser Factsheet Personal in Frankreich mit Informationen zu den Regelungen, zu den Lohnlosten, Arbeitgeberversicherung und Verwaltung in Frankreich.
Auf der Grundlage der Kostenübersicht erhalten Sie einen Einblick in die in Frankreich üblichen Arbeitsbedingungen, sodass Sie eine Entscheidung darüber treffen können, ob ein Mitarbeiter in Frankreich in das Budget fällt. Sobald diese Entscheidung getroffen ist, helfen wir Ihnen gerne, ein passendes Angebot für Ihren Mitarbeiter zu erstellen, damit Sie alle Elemente in Händen haben, um mit Ihrem Mitarbeiter in Verhandlungen zu treten.
Zusätzliche Arbeitgeberpflichten in Frankreich
Wegen der Komplexität und Ihrer möglichen Unkenntnis der französischen Gesetzgebung raten wir Ihnen, sich nicht nur die finanzielle Seite anzusehen! In unsere Faktenblätter finden Sie eine detaillierte Erläuterung der in der Kostenübersicht aufgeführten Kategorien. Wir skizzieren auch ein Gesamtbild der französischen Gesetzgebung und den Vorschriften bezüglich:
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungen
- Steuern
- Mitarbeitervergünstigungen
- Sozial- und Gesundheitswesen
Laden Sie unser Faktenblatt Personal in Frankreich herunter, mit Informationen zu den Regelungen, Lohnkosten, Arbeitgeberversicherungen und Verwaltung in Frankreich!
Offizielle Behörden in Frankreich
Behörden: | Informationen über: |
---|---|
Administration douanière | Zoll |
Administration fiscale | Steueramt |
Business France | Ausländische Investitionen |
Chambres de commerce et de l’industrie | Handelskammern & Industrie |
Office Français de l’immigration et de l’intégration (OFII) | Immigration & Integration |
Pôle Emploi | Arbeitsamt |
Portail de l’administration française | Regierung |
Service des impôts pour les particuliers et les entreprises résidant à l’étranger | Steuernamt |
Service d’accueil des non résidents (SANR) | Steuernamt |
Unions de recouvrement des cotisations de sécurité sociale et d’allocations familiales (URSSAF) | Sozialversicherung |
Inflationszahlen in Frankreich
Die genauen Informationen zur Inflation in Frankreich finden Sie auf der offiziellen Seite, klicken Sie hier
Gesetzlicher Mindestlohn in Frankreich
Smic | Bruto in € |
---|---|
Smic pro Stunde | 11,65 |
Smic pro Monat | 1.766,92 |
Smic pro Jahr | 21.203,00 |
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F2300
Offiziellen Feiertage in Frankreich
2023 | 2024 | |
---|---|---|
Neujahr | 01.01.2023 (Sonntag) | 01.01.2024 (Montag) |
Ostern | 09.04.2023 (Sonntag) | 31.03.2024 (Sonntag) |
Ostermontag | 1.04.2023 (Montag) | 01.04.2024 (Montag) |
Tag der Arbeit | 01.05.2023 (Montag) | 01.05.2024 (Mitwoch) |
Tag der Befreiung | 08.05.2023 (Montag) | 08.05.2024 (Mitwoch) |
Christi Himmelfahrt | 18.05.2023 (Donnerstag) | 19.05.2024 (Donnerstag) |
Pfingstsonntag | 28.05.2023 (Sonntag) | 19.05.2024 (Sonntag) |
Pfingstmontag | 29.05.2023 (Montag) | 20.05.2024 (Montag) |
Nationalfeiertag | 14.07.2023 (Freitag) | 14.07.2024 (Sonntag) |
Maria Himmelfahrt | 15.08.2023 (Dienstag) | 15.08.2024 (Donnerstag) |
Allerheiligen | 01.11.2023 (Mitwoch) | 01.11.2024 (Freitag) |
Waffenstilstand | 11.11.2023 (Samstag) | 11.11.2024 (Montag) |
1. Weihnachtstag | 25.12.2023 (Samstag) | 25.12.2024 (Montag) |
Die Regionen Elsass und Mosel haben zusätzliche Feiertage, nämlich Karfreitag und 2. Weihnachtstag.
Wenn ein offizieller Feiertag auf das Wochenende fällt, wird in Frankreich kein alternativer freier Tag gewährt.
Schulferien in Frankreich
2024 | |
---|---|
Weihnachten | |
- Zones A, B, C * | 23-12-23 bis 07-01-24 |
Winter | |
- Zones A * | 17-02-24 bis 05-03-24 |
- Zones B* | 24-02-24 bis 10-03-24 |
- Zones C * | 10-02-24 bis 25-02-24 |
Frühling | |
- Zones A * | 13-04-24 bis 28-04-24 |
- Zones B* | 20-04-24 bis 05-05-24 |
- Zones C * | 06-04-24 bis 21-05-24 |
Sommer | |
- Zones A, B, C * | 06-07-24 bis 02-09-24 |
Herbst | |
- Zones A, B, C * | 19-10-24 bis 04-11-24 |
Weihnachten | |
- Zones A, B, C * | 21-12-24 bis 06-01-25 |
* Frankreich ist für die Schulferien in drei Zonen aufgeteilt und hat nur für den Winter und Frühling eine Ferienaufteilung. Die Regionen sind wie folgt aufgegliedert:
Zone A:
Caen, Clermont-Ferrand, Grenoble, Lyon, Montpellier, Nancy-Metz, Nantes, Rennes, Toulouse
Zone B:
Aix-Marseille, Amiens, Besançon, Dijon, Lille, Limoges, Nice, Orléans-Tours, Poitiers, Reims, Rouen, Strasbourg
Zone C:
Bordeaux, Créteil, Paris, Versailles
Auf dem Laufenden bleiben was Entwicklungen im internationalen Personalwesen betrifft?
In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.
Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich
Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern.
- Gründliche Kenntnis der nationalen Bestimmungen zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuern, Leistungen an Arbeitnehmer (Versicherungen, Leistungen, Autos, Telefone), Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- Wir informieren Sie über Änderungen der lokalen Gesetzgebung und bieten praktische Lösungen zu deren sofortiger Umsetzung
- Ein Ansprechpartner für alle Ihre Fragen
- Experte für grenzüberschreitende Arbeit seit 1972
- Wir sprechen Ihre Sprache!
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