
Ausgleichsregelung für die Übergangsentschädigung nach 2 Jahren Krankheit nur noch für Kleinbetriebe?
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Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Ausgleichsregelung für Übergangsentschädigungen bei Kündigung nach 2 Jahren Krankheit nur noch für Kleinbetriebe. Die Frage, ob ein Betrieb als klein gilt, hängt offenbar davon ab, in welche Kategorie die Steuerbehörde ihn einstuft. Dies ist dem „Bescheid über den differenzierten Beitrag zur Wiedereingliederungskasse“ (beschikking gedifferentieerde premie Whk) zu entnehmen, den jeder Arbeitgeber jährlich erhält.
Bitte beachten Sie: Diese Gesetzesänderung ist noch nicht rechtskräftig; sie muss noch von beiden Kammern des niederländischen Parlaments verabschiedet werden.
Die Ausgleichsregelung für die Übergangsentschädigung bei Kündigung nach zweijähriger Krankheit (auf English) wurde im April 2020 eingeführt. Unter anderem deshalb, weil Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse mit langzeitkranken Mitarbeitern oft jahrelang aufrechterhielten, um keine gesetzliche Abfindung zahlen zu müssen (man sprach von ruhenden Arbeitsverhältnissen).
Mit der Einführung der Ausgleichsregelung zahlte der Arbeitgeber zwar die Abfindung an den langzeitkranken Mitarbeiter, konnte jedoch anschließend über die Ausgleichsregelung einen ähnlichen Betrag vom Staat zurückfordern.
Die oben genannten Pläne der Regierung könnten diese Entwicklung erneut beeinflussen, insbesondere für größere Unternehmen, die künftig vermutlich keinen Anspruch mehr auf eine Ausgleichszahlung haben werden. Lesen Sie mehr dazu auf unserer Website:
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