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Begleitung im krankheitsfall in den Niederlanden

Wiedereingliederung & Betreuung bei Arbeitsausfällen für deutsche Arbeitgeber mit Mitarbeitern in den Niederlanden

In Deutschland sind Sie es gewohnt, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall ein ärztliches Attest einreichen. In den Niederlanden ist es jedoch anders: Kein Hausarzt stellt ein Attest aus. Der Arbeitnehmer meldet sich einfach selbst bei seinem Arbeitgeber krank. Danach hat der Arbeitgeber die Aufgabe, in Absprache mit dem Betriebsarzt oder dem „Arbeitssicherheitsdienst“ („Arbodienst“), den Krankheitsverlauf zu begleiten.

Kranke Mitarbeiter in den Niederlanden?

Kein ärztliches Attest, aber viele Verpflichtungen!

Wissen Sie, was zu tun ist, wenn Ihre niederländischen Mitarbeiter krank werden? Laden Sie diese Informationsbroschüre herunter und erfahren Sie, worauf Sie achten müssen!

Die Einstellung lokaler Mitarbeiter in den Niederlanden

Planen Sie, in den Niederlanden Mitarbeiter fest oder befristet einzustellen? Dann stellen Sie sicher, dass Sie über Ihre Pflichten gut informiert sind.

Wir haben die wichtigsten Themen für Sie zusammengestellt. Klicken Sie hier für weitere Informationen:

Mitarbeiter in den Niederlanden einstellen >

Insbesondere im Bereich des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls von Arbeitnehmern sind die Unterschiede zwischen Deutschland und den Niederlanden erheblich. Sowohl die administrativen Verpflichtungen als auch die Gepflogenheiten im Krankheitsfall und die verwendete Terminologie unterscheiden sich grundlegend.

Im Vergleich zur Situation in Deutschland fällt auf, dass in den Niederlanden eine Vielzahl von administrativen Verpflichtungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit gelten. Dabei hat der Arbeitgeber die Aufgabe, in Absprache mit dem Betriebsarzt oder einem Arbeitssicherheitsdienst“ („Arbodienst“) wie Interfisc den Krankheitsverlauf zu begleiten.

Als Arbeitgeber sind Sie in den Niederlanden verpflichtet, eine aktive Rolle bei der Begleitung eines kranken Mitarbeiters zu übernehmen. Auch wenn es darum geht, krankheitsbedingten Ausfällen vorzubeugen und Fehlzeiten der Arbeitnehmer zu reduzieren, wird diese Rolle in den Niederlanden in den kommenden Jahren immer wichtiger. Darüber hinaus erlegt Ihnen das Gesetz „Verbetering Poortwachter“ eine Vielzahl administrativer Verpflichtungen auf, die Sie für einen Zeitraum von mindestens 104 Wochen Arbeitsunfähigkeit erfüllen müssen. Beispiele dafür sind die regelmäßige Aktualisierung eines Aktionsplans und die rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit an die Behörden. Alles in allem ist es eine große Herausforderung, nichts zu vergessen.

Nichts Wichtiges vergessen: mit unserer Begleitung im Krankheitsfall –, speziell für ausländische Arbeitgeber

Unser Service-Abo für die Begleitung im Krankheitsfall wurde speziell für Arbeitgeber eingerichtet, die keinen eigenen „Arbeitsausfall-Experten“ haben. Mit diesem Service können Sie darauf vertrauen, dass an alles gedacht wird. Wir unterstützen viele ausländische Arbeitgeber mit Personal in den Niederlanden dabei, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Dabei berücksichtigen wir die Unterschiede zwischen dem, was Sie aus Deutschland gewohnt sind, und dem, was in den Niederlanden von Ihnen erwartet wird.
Haben Sie Mitarbeiter in den Niederlanden und noch keinen Vertrag mit einem Arbeitsschutzdienst?

Folgende Aspekte sind in unserem Service-Abo enthalten:

  • Bearbeitung von Krank- und Gesundmeldungen
  • Unsere „Arbeitsausfall-Begleiter“ monitoren bei Krankmeldung eines Mitarbeiters die Situation. Bei Bedarf planen sie – gemäß den geltenden Vorschriften – Termine für Sie und Ihre Mitarbeiter in unserem Netzwerk aus Betriebsärzten und anderen Fachleuten.
  • Bei Arbeitsunfähigkeit informieren wir Sie und Ihre Mitarbeiter proaktiv über jeden Schritt, den Sie gemäß der niederländischen Gesetzgebung unternehmen müssen. Auf diese Weise wird nichts Wichtiges vergessen.
  • Aktive Beratung hinsichtlich des Arbeitsausfalls, präventive Beratung, kurze Kommunikationswege, persönlicher Kontakt
  • Um Ihre Mitarbeiter über deren und Ihre Verpflichtungen bezüglich des Krankheitsfalls zu informieren und um deutliche Absprachen zu treffen, können Sie unser Muster-Arbeitsausfallprotokoll verwenden, verfügbar auf Niederländisch, Deutsch, Französisch und Englisch.
  • Zu jedem gewünschten Zeitpunkt erhalten Sie eine aktuelle (individuelle) Arbeitsausfall-Übersicht.
  • Wir machen Sie auf häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten aufmerksam.
  • Nutzung unserer Online-App, in der Sie jederzeit Ihre Akte einsehen können
  • Administrative Unterstützung bei der Sozialversicherungsbehörde UWV und bei der Arbeitsausfallversicherung
  • Wenn Sie es wünschen, können Sie unseren Fallmanager damit beauftragen, Ihre Verpflichtungen als Arbeitgeber im Falle eines langfristigen Arbeitsausfalls im Auge zu behalten: zum Beispiel das Erstellen und Evaluieren des Aktionsplans sowie das Erstellen des Wiedereingliederungs-Berichts und anderer Dokumente. Wir fordern Sie rechtzeitig dazu auf, diese gemeinsam mit Ihrem kranken Mitarbeiter zu erstellen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Bei Interfisc sorgen wir dafür, dass Sie wissen, was zu tun ist, wenn Ihr niederländischer Mitarbeiter krank wird. In den folgenden Artikeln erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um Probleme zu vermeiden:

Unser Rat? Warten Sie nicht, bis es zu spät ist, sondern ergreifen Sie von Anfang an die richtigen Maßnahmen! Nehmen Sie gleich heute Kontakt mit uns auf!

Die Einstellung lokaler Mitarbeiter in den Niederlanden

Planen Sie, in den Niederlanden Mitarbeiter fest oder befristet einzustellen? Dann stellen Sie sicher, dass Sie über Ihre Pflichten gut informiert sind.

Wir haben die wichtigsten Themen für Sie zusammengestellt. Klicken Sie hier für weitere Informationen:

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Auf dem Laufenden bleiben was Entwicklungen im internationalen Personalwesen betrifft?

In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

Wollen Sie mehr wissen?

Haben Sie Fragen dazu, was Sie alles beachten müssen? Unser Kundensupport-Team ist für Sie da. Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.

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