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Krankheitsfall in den Niederlanden

Krankengeldversicherung und Lohnfortzahlung in den Niederlanden: Was müssen Sie als Arbeitgeber im Krankheitsfall beachten?

In Deutschland sind Sie es gewohnt, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall ein ärztliches Attest einreichen. In den Niederlanden ist es jedoch anders: Kein Hausarzt stellt ein Attest aus. Der Arbeitnehmer meldet sich einfach selbst bei seinem Arbeitgeber krank. Dabei hat der Arbeitgeber die Aufgabe, in Absprache mit dem Betriebsarzt oder dem „Arbodienst“ („Arbeitssicherheitsdienst“), den Krankheitsverlauf zu begleiten. Im Krankheitsfall unterscheiden sich die Richtlinien in Deutschland und den Niederlanden enorm. Als Arbeitgeber sind Sie in den Niederlanden verpflichtet, eine aktive Rolle bei der Begleitung des kranken Arbeitnehmers zu spielen. Auch wenn es darum geht, krankheitsbedingten Ausfällen vorzubeugen und Fehlzeiten der Arbeitnehmer zu reduzieren, wird diese Rolle in den Niederlanden in den kommenden Jahren immer wichtiger. Darüber hinaus erlegt Ihnen das Gesetz „Verbetering Poortwachter“ eine Vielzahl administrativer Verpflichtungen auf, die Sie für einen Zeitraum von mindestens 104 Wochen Arbeitsunfähigkeit erfüllen müssen. Beispiele dafür sind die regelmäßige Aktualisierung eines Aktionsplans und die rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit an die Behörden. Alles in allem ist es eine große Herausforderung, nichts zu vergessen.

Krankengeld in den Niederlanden: Lohnfortzahlungspflicht & Krankengeldversicherung

Im Gegensatz zu den meisten Nachbarländern ist es in den Niederlanden so, dass der Arbeitgeber in den ersten zwei Jahren das Gehalt des Arbeitnehmers weiterbezahlt. Es erfolgt keine staatliche Rückerstattung. Sie können sich jedoch mit einer sogenannten Krankengeldversicherung dagegen absichern. Hier erfahren Sie mehr über die Lohnfortzahlungspflicht & die Krankengeldversicherung für ausländische Arbeitgeber mit Personal in den Niederlanden.

Erst nach dieser Zeit erhält der kranke Arbeitnehmer Krankengeld vom Staat (WIA-uitkering), und zwar unter der Voraussetzung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Verpflichtungen erfüllt haben. Ist es nicht möglich, den Arbeitnehmer innerhalb der 104 Wochen wieder am Arbeitsplatz einzugliedern, können die Kosten noch höher ausfallen. Zum Beispiel, wenn die zuständige Behörde (das UWV) zu dem Schluss kommt, dass Sie sich als Arbeitgeber nicht ausreichend eingesetzt haben. Die Investitionen in einen kompetenten Dienstleister, der dabei unterstützt, krankheitsbedingte Ausfälle & mögliche Sanktionen möglichst gering zu halten, sind dann schnell zurückverdient.

Nichts vergessen mit unserer Begleitung im Krankheitsfall, speziell für ausländische Arbeitgeber

Unser Service-Abo für die Begleitung im Krankheitsfall wurde speziell für Arbeitgeber eingerichtet, die keinen eigenen „Arbeitsausfall-Experten“ haben, damit Sie darauf vertrauen können, dass an alles gedacht wird. Wir unterstützen viele ausländische Arbeitgeber mit Personal in den Niederlanden dabei, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Dabei berücksichtigen wir die Unterschiede zu dem, was Sie in Deutschland gewohnt sind und was in den Niederlanden von Ihnen erwartet wird. Folgende Aspekte sind unter anderem in unserem Service-Abo enthalten:

  • Bearbeitung von Krank- und Gesundmeldungen;
  • Unsere „Arbeitsausfall-Begleiter“ monitoren bei Krankmeldung eines Arbeitnehmers die Situation. Bei Bedarf planen sie – gemäß den geltenden Vorschriften – Termine für Sie und Ihr Personal in unserem Netzwerk aus Betriebsärzten und anderen Fachleuten;
  • Bei Arbeitsunfähigkeit informieren wir Sie und Ihren Arbeitnehmer proaktiv über jeden Schritt, den Sie gemäß der niederländischen Gesetzgebung unternehmen müssen, damit Sie nichts vergessen;
  • Aktive Beratung hinsichtlich des Arbeitsausfalls, präventive Beratung, kurze Kommunikationswege, persönlicher Kontakt;
  • Um Ihre Mitarbeiter über deren und Ihre Verpflichtungen bezüglich des Krankheitsfalls zu informieren und um deutliche Absprachen zu treffen, können Sie unser Muster-Arbeitsausfallprotokoll verwenden, verfügbar auf Niederländisch, Französisch, Englisch & Deutsch;
  • Zu jedem gewünschten Zeitpunkt erhalten Sie eine aktuelle (individuelle) Arbeitsausfall-Übersicht;
  • Wir berichten über häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten, wenn dies der Fall ist;
  • Nutzung unserer Online-App, in der Sie jederzeit Ihre Akte einsehen können;
  • Administrative Unterstützung beim UWV und bei der Arbeitsausfallversicherung
  • Wenn Sie wünschen, können Sie unseren Fallmanager damit beauftragen, Ihre Verpflichtungen als Arbeitgeber im Falle eines langfristigen Arbeitsausfalls im Auge zu behalten (zum Beispiel das Erstellen und Evaluieren des Aktionsplans sowie das Erstellen des Wiedereingliederungs-Berichts und anderer Dokumente. Zu gegebener Zeit werden wir Sie als Arbeitgeber bitten, diese gemeinsam mit Ihrem kranken Arbeitnehmer zu erstellen).

 

Natürlich ist auch eine individuelle Lösung möglich!

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

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Haben Sie Fragen dazu, was Sie alles beachten müssen? Unser Kundensupport-Team ist für Sie da. Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.

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