Zwei Jahre Lohnfortzahlung bei Krankheit in den Niederlanden
Zwei Jahre Lohnfortzahlung bei Krankheit in den Niederlanden: Wie begrenzen Sie als deutscher Arbeitgeber das Risiko?
Im Gegensatz zu den meisten Nachbarländern ist es in den Niederlanden der Arbeitgeber, der während der ersten zwei Krankheitsjahre das Gehalt seines Mitarbeiters weiterzahlt. Dafür gibt es keine Erstattung durch den Staat oder die gesetzliche Krankenkasse. Erst nach 104 Wochen (2 Jahren) können kranke Mitarbeiter staatliche Sozialleistungen erhalten.
Kranke Mitarbeiter in den Niederlanden?
Kein ärztliches Attest, aber viele Verpflichtungen!
Wissen Sie, was zu tun ist, wenn Ihre niederländischen Mitarbeiter krank werden? Laden Sie diese Informationsbroschüre herunter und erfahren Sie, worauf Sie achten müssen!
Die Einstellung lokaler Mitarbeiter in den Niederlanden
Planen Sie, in den Niederlanden Mitarbeiter fest oder befristet einzustellen? Dann stellen Sie sicher, dass Sie über Ihre Pflichten gut informiert sind.
Wir haben die wichtigsten Themen für Sie zusammengestellt. Klicken Sie hier für weitere Informationen:
Mitarbeiter in den Niederlanden einstellen >Einer der auffälligsten Unterschiede zwischen dem Sozialversicherungssystem der Niederlande und dem anderer Länder betrifft die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In den meisten Ländern übernimmt der Staat oder die gesetzliche Krankenkasse schon bald die Betreuung des erkrankten Arbeitnehmers, der zu diesem Zeitpunkt eine Sozialleistung erhält. In den Niederlanden hingegen ist dies ganz anders.
104 Wochen Lohnfortzahlungspflicht in den Niederlanden
Während einer Krankheitsdauer von 104 Wochen sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 70% des gesetzlich festgelegten maximalen Sozialversicherungslohns (klicken Sie hier für eine Übersicht über die gesetzlichen Prämien in den Niederlanden) weiterzuzahlen. Über diese Verpflichtung hinaus ist es aber üblich, dass ein Arbeitgeber im ersten Krankheitsjahr sogar 100% des Gehalts und im zweiten Jahr 70% weiterzahlt.
Im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern ist dieses Arbeitgeberrisiko in den Niederlanden nicht in der Sozialversicherung geregelt. Das weitergezahlte Gehalt wird dem Arbeitgeber also nicht vom Staat oder der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Arbeitgeber mit Sitz in den Niederlanden können dieses finanzielle Risiko durch eine Ausfall- oder Krankengeldversicherung absichern, deren Prämien zu Lasten des Arbeitgebers gehen. Hat der Arbeitgeber jedoch keinen Sitz in den Niederlanden, ist es nicht selbstverständlich, dass er eine solche Versicherung abschließen kann.
Eine Lösung: private Krankengeldversicherung für Arbeitgeber
Niederländische Arbeitgeber können sich freiwillig gegen das Risiko der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall versichern. Wir sprechen in der Regel von einer Krankengeldversicherung (ziekengeldverzekering), aber es wird auch der Begriff Ausfallversicherung (verzuimverzekering) verwendet. Arbeitgeber erhalten folglich zwar keine Erstattung von staatlicher Seite, wohl aber von der Versicherungsgesellschaft.
Gilt dies auch für ausländische Arbeitgeber ohne Niederlassung in den Niederlanden?
Viele Versicherer schließen ausländische Arbeitgeber aus, da die europäischen Richtlinien vorsehen, dass in grenzüberschreitenden Fällen das Recht des Landes des Versicherungsnehmers gilt. Niederländische Versicherer möchten in der Regel nicht an dieses Recht gebunden sein. Unser Versicherungsmakler hat jedoch in unserem Netzwerk einige Versicherer gefunden, die bereit sind, eine Sonderregelung zu treffen, die es auch Arbeitgebern ohne Niederlassung in den Niederlanden ermöglicht, ihre Mitarbeiter in den Niederlanden angemessen zu versichern – abhängig von dem Land, in dem sie selbst ihren Sitz haben.
Was geschieht nach 104 Wochen?
Erst nach 104 Wochen (2 Jahren) Krankheit können Arbeitnehmer ein Krankengeld (eine WIA-Leistung) vom Staat erhalten, vorausgesetzt, ihr Arbeitgeber hat ausreichende Anstrengungen zur Wiedereingliederung unternommen (gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der Wiedereingliederung, Wet Verbetering Poortwachter). Wenn ein Arbeitnehmer nach 104 Wochen noch nicht wieder arbeitsfähig ist, können die Kosten für den Arbeitgeber weiter steigen. Gelangt die zuständige Stelle (das UWV) zu dem Urteil, dass die Maßnahmen zur Wiedereingliederung unzureichend waren, kann der Arbeitgeber verpflichtet werden, das Gehalt auch im dritten Krankheitsjahr weiterzuzahlen. Eine Investition in einen zertifizierten Arbeitsschutzdienst wie Interfisc, der dabei hilft, den Krankenstand und eventuelle Sanktionen so gering wie möglich zu halten, macht sich dann schnell bezahlt.
Wie können wir Ihnen helfen?
Bei Interfisc sorgen wir dafür, dass Sie wissen, was zu tun ist, wenn Ihr niederländischer Mitarbeiter krank wird. In den folgenden Artikeln erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um Probleme zu vermeiden:
Unser Rat? Warten Sie nicht, bis es zu spät ist, sondern ergreifen Sie von Anfang an die richtigen Maßnahmen! Nehmen Sie gleich heute Kontakt mit uns auf!
Die Einstellung lokaler Mitarbeiter in den Niederlanden
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Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern.
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