Kranker Mitarbeiter in den Niederlanden
Deutscher Arbeitgeber mit Mitarbeitern in den Niederlanden? Das müssen Sie zum Thema Krankheit wissen (2 Jahre Lohnfortzahlung & Wiedereingliederungspflicht)
Arbeitgeber in den Niederlanden haben sehr viele Verpflichtungen im Hinblick auf die Betreuung kranker Mitarbeiter und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Erfahren Sie, was passieren kann, wenn Sie darüber nicht informiert sind, und warum die Lohnbuchhaltung und die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht ausreichen, um Sie vor den Risiken zu schützen.
Kranke Mitarbeiter in den Niederlanden?
Kein ärztliches Attest, aber viele Verpflichtungen!
Wissen Sie, was zu tun ist, wenn Ihre niederländischen Mitarbeiter krank werden? Laden Sie diese Informationsbroschüre herunter und erfahren Sie, worauf Sie achten müssen!
Die Einstellung lokaler Mitarbeiter in den Niederlanden
Planen Sie, in den Niederlanden Mitarbeiter fest oder befristet einzustellen? Dann stellen Sie sicher, dass Sie über Ihre Pflichten gut informiert sind.
Wir haben die wichtigsten Themen für Sie zusammengestellt. Klicken Sie hier für weitere Informationen:
Mitarbeiter in den Niederlanden einstellen >Im Krankheitsfall unterscheiden sich die Richtlinien in Deutschland und den Niederlanden enorm. In Deutschland sind Sie es gewohnt, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall ein ärztliches Attest einreichen. In den Niederlanden ist es jedoch anders: Kein Hausarzt stellt ein Attest aus. Der Arbeitnehmer meldet sich einfach selbst bei seinem Arbeitgeber krank. Danach hat der Arbeitgeber die Aufgabe, in Absprache mit dem Betriebsarzt oder dem „Arbodienst“ („Arbeitsschutzdienst“), den Krankheitsverlauf zu begleiten.
Zudem ist es in den Niederlanden der Arbeitgeber, der während der ersten zwei Jahre das Gehalt seines Arbeitnehmers weiterzahlt. Dem steht keine Erstattung durch den Staat oder die gesetzliche Krankenkasse gegenüber; der Arbeitnehmer erhält in diesem Zeitraum keine Sozialleistungen.
Die niederländische Regierung hat das System der Krankengeldleistungen privatisiert. Das bedeutet, dass nun die Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung und die Wiedereingliederung ihrer Mitarbeiter verantwortlich sind. Die Folgen für Arbeitgeber, die sich nicht an die entsprechenden Vorschriften halten, sind erheblich.
Was kann schiefgehen ?
Angenommen, Sie haben Ihre Lohnbuchhaltung an einen regulären Payroll-Anbieter ausgelagert, der für Sie die monatlichen Meldungen vornimmt und die Lohnabrechnungen erstellt.
In diesem Fall sollten Sie berücksichtigen:
- dass sich viele Lohnbuchhaltungs-Dienstleister auf die gesetzlichen Verpflichtungen ihres Fachgebiets beschränken
- dass ein Arbeitsschutzdienst und eine Ausfall- bzw. Krankengeldversicherung in den Niederlanden kein Standardbestandteil der Lohnbuchhaltung sind
Einige Payroll-Anbieter würden zwar versuchen, ihre Kunden bei einem Versicherer und einem Arbeitsschutzdienst unterzubringen, müssten jedoch in der Regel feststellen, dass dies ohne Niederlassung in den Niederlanden nicht möglich ist.
Die Risiken im Überblick, falls Sie neben der Lohnbuchhaltung folgende Angelegenheiten nicht regeln:
- Der von Ihnen über einen Zeitraum von 104 Wochen weitergezahlte Lohn wird nicht erstattet.
- Auch die Arbeitgeberkosten, darunter Sozialversicherungsbeiträge, Fahrzeugkosten und Pensionskosten, werden nicht erstattet.
- Bei fehlender Betreuung durch einen Arbeitsschutzdienst – mit dem Risiko, dass die Wiedereingliederungsakte unvollständig bleibt – besteht die Gefahr, dass sich die Lohnfortzahlungsdauer um ein drittes Jahr verlängert.
- Je nach Ursache der Arbeitsunfähigkeit können Sie als Arbeitgeber verpflichtet sein, einen Schadensersatz an ihren Mitarbeiter zu leisten. Dies kann beispielsweise eine Ergänzung zu den Sozialleistungen und/oder bauliche Anpassungen im Wohnhaus Ihres Mitarbeiters betreffen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Bei Interfisc sorgen wir dafür, dass Sie wissen, was zu tun ist, wenn Ihr niederländischer Mitarbeiter krank wird. In den folgenden Artikeln erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um Probleme zu vermeiden:
Unser Rat? Warten Sie nicht, bis es zu spät ist, sondern ergreifen Sie von Anfang an die richtigen Maßnahmen! Nehmen Sie gleich heute Kontakt mit uns auf!
Die Einstellung lokaler Mitarbeiter in den Niederlanden
Planen Sie, in den Niederlanden Mitarbeiter fest oder befristet einzustellen? Dann stellen Sie sicher, dass Sie über Ihre Pflichten gut informiert sind.
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In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.
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Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern.
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