Ausländischer Arbeitgeber: Steuern & Beiträge zahlen
Arbeiten Sie für ein ausländisches Unternehmen oder haben Sie vor, dies bald zu tun?
Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:
Niederlande, Belgien, Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien
Hier ist eine Zusammenfassung dazu!
- 1 x für die Steuern und;
- 1 x für die Sozialversicherung.
Was können wir für Sie tun?
Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Arbeitgeber selbst noch keine deutsche Lohnbuchhaltung hat, in die Sie aufgenommen werden können. Außerdem ist es sehr wahrscheinlich, dass er oder sie sich nicht ausreichend mit den Vorschriften auskennt. In diesem Fall können Sie getrost auf unsere Website verweisen, auf der die Informationen auch auf Niederländisch, Französisch und Englisch verfügbar sind.
Ist der Arbeitgeber offen für ein Gespräch mit einem unserer Berater? Wir begleiten den Verhandlungsprozess gerne, indem wir u.a. Brutto-/Netto-Berechnungen durchführen, die Arbeitgeberkosten berechnen und einen Arbeitsvertrag aufsetzen. Dabei beachten wir selbstverständlich die primären und sekundären Arbeitsbedingungen, denn eine Lohnabrechnung allein reicht nicht aus.
Sie einigen sich mit dem Arbeitgeber und werden künftig für das Unternehmen arbeiten? Dann kümmern wir uns darum, dass eine Personal- & Lohnabteilung eingerichtet wird, und setzen die vereinbarten Arbeitsbedingungen um.
Dann ist es wichtig, auf die genannten Punkte zu achten. Viele lokale Lohnbuchhalter haben keine Erfahrung mit der Einrichtung einer Lohnbuchhaltung für ein Unternehmen, das nicht in Deutschland ansässig ist. Wir hören oft, dass zuerst eine Niederlassung gegründet werden müsse, da sonst keine Mitarbeiter beschäftigt werden können.
Das ist aber nicht notwendig! Über Interfisc ist es nämlich möglich, eine vollwertige deutsche Lohnbuchhaltung inklusive der notwendigen Versicherungen einzurichten – mit oder ohne Niederlassung in Deutschland.
Kompliziert? Ganz und gar nicht.
Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:
Niederlande, Belgien, Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien
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Auf dem Laufenden bleiben was Entwicklungen im internationalen Personalwesen betrifft?
In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.
Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich
Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern.
- Gründliche Kenntnis der nationalen Bestimmungen zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuern, Leistungen an Arbeitnehmer (Versicherungen, Leistungen, Autos, Telefone), Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- Wir informieren Sie über Änderungen der lokalen Gesetzgebung und bieten praktische Lösungen zu deren sofortiger Umsetzung
- Ein Ansprechpartner für alle Ihre Fragen
- Experte für grenzüberschreitende Arbeit seit 1972
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