Ga naar de inhoud

Ausländischer Arbeitgeber: Steuern & Beiträge zahlen

Arbeiten Sie für ein ausländisches Unternehmen oder haben Sie vor, dies bald zu tun?

Eine der ersten Fragen, die Sie sich wahrscheinlich stellen, wenn Sie ein Angebot erhalten: Was bleibt von dem angebotenen Bruttogehalt am Ende übrig? Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, in welchem Land Sie Steuern und Beiträge zahlen müssen. Achtung: zahlen müssen!

Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:

NiederlandeBelgienDeutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien

Internationale Vorschriften bestimmen, welches Land für die Erhebung von Steuern und Beiträgen zuständig ist. Sie können die Situation anhand dieser Ausgangspunkte zwar optimieren, indem Sie zum Beispiel mehr oder weniger Homeoffice-Tage abstimmen, Sie können jedoch nicht entscheiden, welche Vorschriften Anwendung finden. Achten Sie also darauf, dass Sie keine Pro-Forma-Berechnung akzeptieren, die auf falschen Annahmen beruht, und sich im Nachhinein herausstellt, dass das angegebene Nettogehalt viel niedriger ausfällt. Viele Arbeitgeber wissen selbst nicht genau, wie das zusammenhängt und werden Sie bitten, sich selbst um eine Lösung zu kümmern.

Hier ist eine Zusammenfassung dazu!

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass die Antwort auf die Frage, in welchem Land Sie Beiträge zahlen müssen, zwei Mal beantwortet werden muss:
  • 1 x für die Steuern und;
  • 1 x für die Sozialversicherung.
Es ist nicht selbstverständlich, dass Sie in ein und demselben Land sowohl Steuern als auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Mit anderen Worten: Für die Frage, in welchem Land Sie versichert sind, gilt eine andere Regel als für die Frage, wo Sie Steuern zahlen müssen. Bei komplexen Konstruktionen ist es ratsam, sich im Vorfeld beraten zu lassen, wo Steuern gezahlt werden müssen und wo Sie sozialversichert sind. Das kostet nicht unbedingt viel Zeit und Geld und kann viele Ärgernisse (und Korrekturen) verhindern.

Was können wir für Sie tun?

Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Arbeitgeber selbst noch keine deutsche Lohnbuchhaltung hat, in die Sie aufgenommen werden können. Außerdem ist es sehr wahrscheinlich, dass er oder sie sich nicht ausreichend mit den Vorschriften auskennt. In diesem Fall können Sie getrost auf unsere Website verweisen, auf der die Informationen auch auf Niederländisch, Französisch und Englisch verfügbar sind.

Ist der Arbeitgeber offen für ein Gespräch mit einem unserer Berater? Wir begleiten den Verhandlungsprozess gerne, indem wir u.a. Brutto-/Netto-Berechnungen durchführen, die Arbeitgeberkosten berechnen und einen Arbeitsvertrag aufsetzen. Dabei beachten wir selbstverständlich die primären und sekundären Arbeitsbedingungen, denn eine Lohnabrechnung allein reicht nicht aus.

Sie einigen sich mit dem Arbeitgeber und werden künftig für das Unternehmen arbeiten? Dann kümmern wir uns darum, dass eine Personal- & Lohnabteilung eingerichtet wird, und setzen die vereinbarten Arbeitsbedingungen um.

Dann ist es wichtig, auf die genannten Punkte zu achten. Viele lokale Lohnbuchhalter haben keine Erfahrung mit der Einrichtung einer Lohnbuchhaltung für ein Unternehmen, das nicht in Deutschland ansässig ist. Wir hören oft, dass zuerst eine Niederlassung gegründet werden müsse, da sonst keine Mitarbeiter beschäftigt werden können.

Das ist aber nicht notwendig! Über Interfisc ist es nämlich möglich, eine vollwertige deutsche Lohnbuchhaltung inklusive der notwendigen Versicherungen einzurichten – mit oder ohne Niederlassung in Deutschland.

Kompliziert? Ganz und gar nicht.

Es ist nur wichtig, sich auszukennen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Interfisc kann Ihnen dabei helfen. Sie möchten mehr darüber erfahren, wie das alles funktioniert? Dann laden Sie sich unten unsere Faktenblätter „Personal im Ausland“ herunter. Diese enthalten Informationen über Vorschriften, Lohnkosten und Buchhaltung im Ausland. Alle Faktenblätter sind auf Deutsch, Niederländisch, Französisch und Englisch verfügbar.

Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:

NiederlandeBelgienDeutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien

Auf dem Laufenden bleiben was Entwicklungen im internationalen Personalwesen betrifft?

In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

Wollen Sie mehr wissen?

Haben Sie Fragen dazu, was Sie alles beachten müssen? Unser Kundensupport-Team ist für Sie da. Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.

Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?

In der Welt der internationalen Beschäftigung ist jede Situation einzigartig. Wenn Sie Fragen haben, die unsere Website nicht beantwortet, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir denken gerne mit Ihnen mit!

Kontakt Formular