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Mindestlohn und Lohnindexierung in den Niederlanden und den Nachbarländern

In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Mindestlohn und Lohnindexierung in den Niederlanden und den Nachbarländern geregelt sind und welche Unterschiede im Vergleich bestehen.

Für Arbeitgeber ist es wichtig, sich über die Verpflichtungen bezüglich der jährlichen Lohnerhöhungen für Arbeitnehmer auf dem Laufenden zu halten. Dies gilt sowohl für die Erhöhung des Mindestlohns als auch für eine eventuell vorgeschriebene Indexierung des Gehalts.

Mindestlohn und Lohnindexierung in den Niederlanden und den Nachbarländern – Lernen Sie die Unterschiede kennen

In diesem Artikel erfahren Sie, wie dies in den Niederlanden geregelt ist und welche Unterschiede im Vergleich zu einigen Nachbarländern bestehen.

Die Löhne in den Niederlanden

Am 1. Januar 2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn in den Niederlanden um 2,78 % von € 13,68 auf € 14,06  brutto pro Stunde erhöht (der gesetzliche Mindeststundenlohn gilt für Arbeitnehmer ab 21 Jahren). Zu beachten ist jedoch, dass Arbeitnehmer in manchen Fällen Anspruch auf einen höheren Mindestlohn haben: Wenn für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Niederlanden ein Tarifvertrag (CAO) gilt, sind die Löhne aus diesem Tarifvertrag maßgebend, falls der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich (algemeen verbindend) erklärt wurde (siehe weiter unten in diesem Artikel).

Muss der Lohn in den Niederlanden jährlich indexiert werden?

Nein, anders als beispielsweise in Belgien ist die Lohnindexierung in den Niederlanden nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine vorgeschriebene Erhöhung kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag ergeben, sofern ein solcher für Ihr Unternehmen gilt. Auch wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist, ist es allerdings gängige Praxis, die Löhne jährlich an die Inflationsentwicklung anzupassen, um die Preissteigerungen auszugleichen, denen jeder ausgesetzt ist. Auf unserer Website verfolgen wir für Sie die Entwicklung der Inflation in den Niederlanden:  https://www.interfisc.de/niederlande/#inflationszahlen

Woher wissen Sie, ob für Sie ein Tarifvertrag gilt?

In den Niederlanden bestehen in vielen Branchen Tarifverträge. Jeder Tarifvertrag legt seinen eigenen Geltungsbereich fest, welcher verschiedene Faktoren umfassen kann: die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, Tätigkeiten der Arbeitnehmer, verwendete Materialien, die Frage, ob das Unternehmen in den Niederlanden ansässig ist oder nicht und vieles mehr.

Und um die Sache noch komplizierter zu machen: Ein Arbeitgeber ist nicht unmittelbar verpflichtet, den Tarifvertrag seiner Branche anzuwenden. Wenn der Vertrag aber für allgemeinverbindlich erklärt wird und das Unternehmen des Arbeitgebers in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fällt, muss er die daraus resultierenden Arbeitsbedingungen zwingend anwenden. Eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung (algemeenverbindendverklaring) wird nicht für jeden Tarifvertrag beantragt und kann zudem mit einer zeitlichen Befristung gewährt werden. Aus diesen Gründen ist eine pauschale Aussage über die Anwendbarkeit von Tarifverträgen nicht möglich.

Fazit: Es lässt sich nicht verallgemeinernd sagen, ob für ein nicht in den Niederlanden ansässiges Unternehmen ein Tarifvertrag gilt oder nicht. Im Arbeitsvertrag zu Beginn des Arbeitsverhältnisses zu vermerken, dass kein Tarifvertrag anwendbar ist, ist ebenfalls keine Lösung, da ein Tarifvertrag durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung jederzeit verbindlich werden kann. Für Arbeitgeber, die Mitarbeiter in den Niederlanden beschäftigen, ist es deshalb wichtig, regelmäßig prüfen, ob ein Tarifvertrag berücksichtigt werden muss.

Weitere Informationen über Tarifverträge in den Niederlanden finden Sie auf der offiziellen Website des niederländischen Ministeriums für Soziales und Beschäftigung (Ministerie van Sociale Zaken & Werkgelegenheid): www.uitvoeringarbeidsvoorwaardenwetgeving.nl

Wie ist die Situation in den Nachbarländern der Niederlande?

Sowohl bei der Lohnindexierung als auch beim Mindestlohn gibt es in den Nachbarländern der Niederlande viele Unterschiede und Ausnahmen. Nachstehend sind einige wichtige Unterschiede aufgeführt.

Belgien: Vorgeschriebene Lohnindexierung

In Belgien besteht keine Wahlfreiheit, was die Indexierung der Löhne betrifft. Vielmehr gilt der Grundsatz der automatischen Indexierung, bei der für jeden Wirtschaftszweig bzw. „paritätischen Ausschuss“ (paritair comité) die prozentuale Lohnerhöhung (oder Lohnsenkung!) auf der Grundlage der Inflation des vorangegangenen Zeitraums festgelegt wird. Wenn die Inflation stark ansteigt, bedeutet diese Verpflichtung für die Arbeitgeber einen enormen Anstieg der Lohnkosten. Unter anderem aus diesem Grund wird erwogen, dieses System künftig zu ändern.

Auch der Mindestlohn wird in Belgien für jeden Wirtschaftszweig bzw. paritätischen Ausschuss festgelegt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.minimumlonen.be/index.html

Grundsätzlich darf der Lohn niemals unter dem garantierten durchschnittlichen Mindestmonatslohn (gewaarborgd gemiddeld minimummaandinkomen, GGMMI) liegen, der mit Wirkung vom 1. Mai 2024 auf € 2.070,48 festgelegt wurde. Weitere Informationen zum GGMMI finden Sie hier: https://cnt-nar.be/nl/documents/cao-bedragen

Deutschland: Minijobs

Wie in den Niederlanden gibt es auch in Deutschland einen gesetzlichen Mindeststundenlohn. Dieser stieg am 1. Januar 2025 von € 12,41 auf € 12,82 brutto. Und wie in den Niederlanden kann auch in Deutschland ein Tarifvertrag mit spezifischen Mindestlöhnen gelten, die in der Praxis streng durchgesetzt werden. In Deutschland gelten die Tarifverträge jedoch in der Regel nur für Arbeitgeber, die einer Organisation angehören, die den Tarifvertrag mitunterzeichnet hat.

Die Indexierung der Löhne ist in Deutschland nicht wie in Belgien gesetzlich geregelt. Nur wenn ein Tarifvertrag gilt (siehe oben), kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, eine Lohnerhöhung durchzuführen.

Speziell in Deutschland gibt es außerdem eine vom Mindestlohn abgeleitete Einkommensgrenze für einen sogenannten Minijob. Dabei handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, bei der ein Arbeitnehmer einen Höchstbetrag pro Monat verdienen darf, ohne dass darauf Steuern und/oder Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Diese Einkommensgrenze liegt im Jahr 2025 bei € 556 pro Monat (2024 waren es € 538).

Frankreich: Keine gesetzliche Lohnindexierung, aber großer Einfluss der Tarifverträge

Auch in Frankreich besteht keine allgemeine Verpflichtung zur Lohnindexierung. Es gibt jedoch einen gesetzlichen Mindestlohn, den SMIC (Salaire minimum interprofessionnel de croissance). Der SMIC liegt im Jahr 2025 bei € 1.801,80 brutto pro Monat.

In Frankreich gibt es etwa 600 Tarifverträge, die – anders als in Deutschland – auch dann verbindlich sind, wenn der Arbeitgeber keine Niederlassung in Frankreich hat. Aus den Tarifverträgen ergeben sich Mindestlöhne für bestimmte Arbeitsplätze in bestimmten Branchen. Diese Mindestlöhne werden in Zeiten hoher Inflation mitunter mehrmals im Jahr angepasst.

UK: Mindestlohnanpassung im April statt im Januar

Auch im Vereinigten Königreich existiert keine allgemeine Lohnindexierung, wohl aber ein nationaler Mindestlohn (national minimum wage). Ab April (Beginn des Steuerjahres im Vereinigten Königreich) steigt der nationale Mindestlohn im Jahr 2025 deutlich (um 6,7 %) auf £ 12,21.

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Beim Thema Mindestlöhne und Lohnerhöhungen herrscht in Europa ein Wirrwarr verschiedener Vorschriften, die in jedem Land unterschiedlich ausgestaltet werden. Wenn Sie mehr über ein bestimmtes Land wissen möchten, konsultieren Sie unsere Länderinformationen:


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