Nach Brexit: mehr Formalitäten für Arbeitnehmer
Dies gilt für europäische Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich und britische Arbeitnehmer, die in EU-Ländern beschäftigt sind
Am 31. Dezember 2020 tritt das Vereinigte Königreich endgültig aus der Europäischen Union aus. Dies kann für Ihre europäischen Arbeitnehmer in Großbritannien mit Konsequenzen verbunden sein. Nach dem 1. Januar 2021 wird es EU-Bürgern beispielsweise nicht mehr erlaubt sein, einfach so im Vereinigten Königreich zu wohnen und zu arbeiten.
Was bedeutet dies für Ihre europäischen Arbeitnehmer, die kein Visum für das Vereinigte Königreich haben und bereits vor dem 31. Dezember 2020 in Großbritannien beschäftigt waren?
- Wohnt Ihr Arbeitnehmer bereits seit 5 Jahren ununterbrochen im Vereinigten Königreich? Dann kann er/sie einen sogenannten „settled status“ beantragen, d.h. einen Aufenthaltsstatus auf unbestimmte Zeit.
- Wohnt Ihr Arbeitnehmer seit weniger als 5 Jahren im Vereinigten Königreich? Dann kann er/sie einen „pre-settled status“ beantragen. Dies ermöglicht es ihm/ihr, weiterhin im Vereinigten Königreich zu wohnen und zu arbeiten, bis die Gesamtdauer von 5 Jahren erreicht ist. Danach kann der Arbeitnehmer dann wiederum den Status „settled status“ beantragen.
Mehr zu diesem Thema ist auf der Website der britischen Regierung nachzulesen:
- https://www.gov.uk/settled-status-eu-citizens-families
- https://www.gov.uk/settled-status-eu-citizens-families/applying-for-settled-status
- https://www.gov.uk/government/collections/eu-settlement-scheme-employer-toolkit
- https://www.citizensadvice.org.uk/immigration/staying-in-the-uk-after-brexit/applying-for-settled-status/
Werden Ihre Arbeitnehmer erst nach dem 1. Januar 2021 im Vereinigten Königreich beschäftigt sein?
- https://www.gov.uk/guidance/employing-eu-citizens-in-the-uk
- https://www.gov.uk/guidance/recruiting-people-from-outside-the-uk-from-1-january-2021
Was sollten Sie als Arbeitgeber tun, um Probleme zu vermeiden?
Beschäftigen Sie auch britische Arbeitnehmer, die in den Niederlanden oder einem anderen EU-Mitgliedstaat für Sie arbeiten?
In den meisten Ländern müssen aufgrund des Brexit auch in dieser Situation Formalitäten beachtet werden.
Beispielsweise müssen britische Staatsbürger in den Niederlanden eine Aufenthaltsgenehmigung für die Niederlande beantragen, auch wenn sie bereits vor dem 1. Januar 2021 in den Niederlanden für Sie gearbeitet haben. Wenn sie erst nach dem 1. Januar 2021 für Sie als Arbeitnehmer in den Niederlanden tätig werden, müssen Sie als Arbeitgeber außerdem eine Beschäftigungserlaubnis für sie beantragen. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf Niederländisch), unter https://www.brexitloket.nl/startpagina-ondernemers
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