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Steuern im Ausland

In welchem Land sind bei Entsendung ins Ausland Steuern zu entrichten?

In welchem Land Steuern zu entrichten sind, hängt von bilateralen Abkommen ab, die die meisten Länder untereinander abgeschlossen haben (Doppelbesteuerungsabkommen). Diese Abkommen legen fest, in welchem Land bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten Steuern zu entrichten sind, um Doppelbesteuerung zu vermeiden (im Wohnsitzland und im Arbeitsland). Einerseits um eine Doppelbesteuerung zu verhindern (im Wohn- und Arbeitsland) und andererseits um zu verhindern, dass keine Steuern gezahlt werden (weder im Wohnsitzland noch im Beschäftigungsland).

update: Juni 2023

Beim Arbeiten im Ausland müssen in jedem Fall die Auswirkungen der folgenden Steuern beurteilt werden:
  • Lohn- und Einkommenssteuer
  • Gewinn- oder Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer

Grundregel für die Lohn- und Einkommenssteuer: Ein Arbeitnehmer zahlt Steuern auf seine Arbeit in dem Land, in dem er arbeitet. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Arbeitnehmer seine Steuern weiterhin in dem Land zahlen, in dem er wohnt, obwohl er in einem anderen Land arbeitet. Dann greift die sogenannte 183-Tage-Regel.

Achtung: Es ist eine weitverbreitete Fehlinformation, dass ein Mitarbeiter im Ausland keine Steuern zahlen muss, wenn er dort weniger als ein halbes Jahr arbeitet (genauer gesagt 183 Tage). Das gilt nur, wenn ALLE Bedingungen erfüllt sind.

In manchen Fällen ist ab dem ersten Arbeitstag im Ausland die Steuer in diesem Land fällig – und nicht erst nach 183 Tagen! Das gilt etwa in folgenden Fällen:

  • Internationale Zeitarbeit
  • Entsendung zu einer Tochtergesellschaft im Ausland
  • Temporäre Beratung beim Kunden vor Ort

Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:

NiederlandeBelgienDeutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien

Auf dem Laufenden bleiben was Entwicklungen im internationalen Personalwesen betrifft?

In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

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