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Transport in die Niederlande mit ausländischen Fahrern?

Hierfür besteht eine WagwEU-Meldepflicht!

Im Falle eines grenzüberschreitenden Transports in die Niederlande durch eine Firma, die nicht in den Niederlanden ansässig ist und dafür eigene, nicht niederländische Fahrer einsetzt, mussten diese ausländischen Kraftfahrer bis zum 2. Februar 2022 bei der zuständigen Behörde in den Niederlanden gemeldet werden. Diese jährliche WagwEU-Meldepflicht galt für den gewerblichen Güterkraftverkehr, bei dem Güter zwischen zwei Punkten befördert werden (Kabotage) oder bei dem die Be- und/oder Entladung in den Niederlanden stattfindet, mit Ausnahme von Transitverkehr. Außerdem galten die Vorschriften sowohl für angestellte als auch für selbständige Kraftfahrer.

update: mai 2023

Die WagwEU-Meldepflicht war die niederländische Auslegung der Verpflichtungen, die den einzelnen EU-Ländern durch die europäische Entsenderichtlinie auferlegt wurden. Das bedeutete, dass jedes EU-Land sein eigenes System hatte, was zu vielen Unklarheiten für Spediteure führte.

Glücklicherweise wurde die WAGWEU-Meldepflicht für Fahrer ab dem 2. Februar 2022 durch ein einziges EU-Portal ersetzt, das von allen EU-Ländern zur Meldung von Entsendungen genutzt werden kann. Weitere Informationen zu diesem Portal finden Sie auf der folgenden Website:

Interfisc hilft nicht bei der Erfüllung dieser Meldepflicht für Transportunternehmen, aber es hilft bei der Erfüllung der WagwEU-Meldepflicht in anderen Sektoren. Auf unserer Website gibt es einen umfassenden Überblick über die Verpflichtungen und weitere Informationen zur Entsendung in die Niederlande:

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