Dienstleister-Wechsel
Sorgloser Wechsel zu einem neuen Dienstleister im Ausland
Mit unserem Transferservice gehen wir über die reine Übernahme Ihrer Personalverwaltung hinaus. Wir helfen Ihnen, einen Einblick in Ihre finanziellen Risiken zu gewinnen – und die Möglichkeiten, diese (besser) zu managen.
Wir bieten diese Dienstleistung in folgenden Ländern an:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande
und Großbritannien
Im Transferservice unterscheiden wir:
- Wir beginnen mit einem Quickscan Ihrer Personalverwaltung, um bestehende Problembereiche und Risiken zu identifizieren (z.B. ob alle Dokumente noch aktuell sind).
- Anschließend erarbeiten wir eine Übersicht, in welchen Bereichen Ihre bestehende (Personal-)Verwaltung optimiert werden kann, beispielsweise im Bereich der Branche, in der Ihr Unternehmen klassifiziert ist. Das gilt sowohl hinsichtlich der Tarifverträge als auch der betrieblichen Zusatzrenten und Sozialversicherungen.
- Unsere Versicherungsberater erstellen unverbindlich einen Beratungsbericht über Ihre finanziellen Risiken, damit Sie genau wissen, welche Risiken Sie eingehen und wie Sie diese abdecken können. Auf Wunsch analysieren sie auch Ihre bestehenden Versicherungen nach Verbesserungsmöglichkeiten.
- Nach der Bestandsaufnahme besprechen wir die Ergebnisse mit Ihnen. Sie entscheiden dann, wie Ihre Verwaltung von uns eingerichtet werden soll und welche zusätzlichen Aufgaben Sie an uns auslagern möchten.
- Daraus ergeben sich eine Vorgehensweise mit den vereinbarten Aktionen und ein Zeitplan.
- Wir gestalten Ihre digitale Kundenumgebung nach Ihren Wünschen.
- Wir gestalten Ihre digitale Kundenumgebung nach Ihren Wünschen.
- Speziell für die Lohnbuchhaltung gilt:
- – Dass wir für mindestens 2 Monate einen Hintergrundtest laufen lassen.
- – Dass wir zunächst die bestehenden fixen Komponenten und Stammdaten, wie sie im aktuellen Lohnsystem beschrieben sind, übernehmen. Sollten wir bei der Übernahme auf steuerlich oder rechtlich unzutreffende Elemente stoßen, weisen wir Sie darauf hin.
- – Dass wir Ihnen die Arbeitsweise bei Erstattungen und Sachleistungen erklären und mit Ihnen abstimmen, so dass sie den strengen Regeln der meisten Länder entspricht (in den Niederlanden: de Werkkostenregeling/WKR).
- – Dass wir für mindestens 2 Monate einen Hintergrundtest laufen lassen.
- Schulung in den von Ihnen gebuchten Dienstleistungen, inklusive einer Erläuterung der relevanten Gesetze und Vorschriften.
- Wenn Sie die Verwaltung mehrerer Länder auf uns übertragen, zeigen wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede zwischen diesen Ländern auf.
- Wir stimmen die Einrichtung der Verwaltungsverfahren ab und stellen sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiter über Anleitungen und Unterlagen verfügen, damit Sie die Möglichkeiten optimal nutzen können.
Während der Umstellung steht Ihnen ein Account-Team zur Verfügung, das Sie bei der Überwachung der Planung und des Fortschritts unterstützt und sicherstellt, dass Ihre Fragen die richtige Stelle in unserer Organisation erreichen.
Wir bieten diese Dienstleistung in folgenden Ländern an:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande
und Großbritannien
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Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern.
- Gründliche Kenntnis der nationalen Bestimmungen zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuern, Leistungen an Arbeitnehmer (Versicherungen, Leistungen, Autos, Telefone), Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- Wir informieren Sie über Änderungen der lokalen Gesetzgebung und bieten praktische Lösungen zu deren sofortiger Umsetzung
- Ein Ansprechpartner für alle Ihre Fragen
- Experte für grenzüberschreitende Arbeit seit 1972
- Wir sprechen Ihre Sprache!
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