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Ausländischer Arbeitgeber: Arbeitsvertrag & -bedingungen

Arbeiten Sie für ein ausländisches Unternehmen oder haben Sie vor, dies bald zu tun?

Seien Sie nicht überrascht, wenn Ihnen ein Arbeitsvertrag nach ausländischem Recht vorgelegt wird. Schließlich werden Sie für ein ausländisches Unternehmen arbeiten, das lieber sein eigenes, vertrautes Arbeitsrecht anwendet. Besonders wenn Sie der erste Mitarbeiter für diese Firma in Deutschland sind, haben Ihre neuen Kollegen wahrscheinlich noch keine Erfahrung mit dem deutschen Arbeitsrecht.

Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:

NiederlandeBelgienDeutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien

Für den Arbeitgeber, der vermutlich auch nicht der deutschen Sprache mächtig ist, erscheint es logisch, sein eigenes ausländisches Arbeitsrecht anzuwenden, da er mit den hiesigen Regeln des deutschen Arbeitsrechts nicht vertraut ist. Wenn Sie jedoch in Deutschland leben und strukturell in Deutschland für dieses Unternehmen arbeiten werden, haben bestimmte Regeln, die in Deutschland gelten, Vorrang vor den ausländischen Vorschriften.

Wie funktioniert das dann? Auch wenn Sie theoretisch wählen können, welches Recht Sie anwenden wollen, haben die „zwingenden Bestimmungen“ der Rechtsordnung des Landes, in dem Sie normalerweise als Arbeitnehmer arbeiten, Vorrang und können ausländische Regelungen im Arbeitsvertrag außer Kraft setzen.

Was schief gehen kann

Solange Sie beide zufrieden sind, ist in der Regel alles in Ordnung. Probleme kommen oft erst dann ans Licht, wenn die Behörden im In- oder Ausland Sie kontrollieren, aber auch, wenn Sie krank werden. Oder noch schlimmer, wenn Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen.

Wie Sie Probleme verhindern können

In der Praxis raten wir den Arbeitgebern, für die wir tätig sind, sich so weit wie möglich an das Recht des Landes zu halten, in dem der Arbeitnehmer sozialversichert ist, sodass Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht aufeinander abgestimmt sind. Das bedeutet, dass Sie als in Deutschland arbeitender und sozialversicherter Arbeitnehmer von Ihrem ausländischen Arbeitgeber einen deutschen Arbeitsvertrag erhalten.

Kompliziert? Ganz und gar nicht.

Es ist nur wichtig, sich auszukennen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Interfisc kann Ihnen dabei helfen. Sie möchten mehr darüber erfahren, wie das alles funktioniert? Dann laden Sie sich unten unsere Faktenblätter „Personal im Ausland“ herunter. Diese enthalten Informationen über Vorschriften, Lohnkosten und Buchhaltung im Ausland. Alle Faktenblätter sind auf Deutsch, Niederländisch, Französisch und Englisch verfügbar.

Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:

NiederlandeBelgienDeutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien

Auf dem Laufenden bleiben was Entwicklungen im internationalen Personalwesen betrifft?

In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

Wollen Sie mehr wissen?

Haben Sie Fragen dazu, was Sie alles beachten müssen? Unser Kundensupport-Team ist für Sie da. Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.

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In der Welt der internationalen Beschäftigung ist jede Situation einzigartig. Wenn Sie Fragen haben, die unsere Website nicht beantwortet, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir denken gerne mit Ihnen mit!

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