
Wichtige Änderung bezüglich der französischen Lohnbuchhaltung für 2019
Ab 01.01.2019, soll in Frankreich den Lohnsteuer unmittelbar auf das Gehalt von den Mitarbeitern einbehalten werden. Das heißt dass Ihr Mitarbeiter nicht länger selber zuständig ist für die rechtzeitige Meldung und Zahlung der Lohnsteuer an den Behörden aber den Arbeitgeberwird diese Verantwortlichkeit übernehmen, wie in andere Ländern schon der Fall ist.
Das heißt auch, dass das Nettogehalt der Mitarbeiter niedriger sein wird, weil es einen zusätzlichen Abzug geben wird.
Die Einbehaltung der Lohnsteuer auf den Gehaltsbrief, ist in Frankreich als ‘prélèvement à la source’ bekannt und ist verpflichtet für alle Personen die in Frankreich wohnen und arbeiten.
Die französischen Behörden wird Arbeitgeber ab 01.09.2018 informieren wieviel Lohnsteuer pro Mitarbeiter einbehalten werden soll, dies kann pro Mitarbeiter unterschiedlich sein, abhängig von der persönlichen Umstände der Mitarbeiter.
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