Vergleich Lohnbuchhaltung und EoR
Vor- und Nachteile, finanzielle Risiken und internationale Aspekte im Vergleich zwischen Lohnbuchhaltung und EoR
Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer über ein „Employer of Record“-Modell einstellt, tritt der Arbeitnehmer nicht in ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber ein, sondern mit einem Dienstleistungsunternehmen. Der Arbeitgeber sucht selbst nach einem geeigneten Arbeitnehmer und meldet ihn beim Employer of Record an. Diese Firma kümmert sich um die mit dem Arbeitsverhältnis verbundene Verwaltung sowie um die notwendigen Versicherungen. Der Arbeitnehmer schließt also einen Arbeitsvertrag mit dem Employer of Record und NICHT mit dem Arbeitgeber ab, der ihn einstellt. Der Employer of Record legt also auch die Arbeitsbedingungen fest und stellt dem Arbeitgeber alle Kosten einschließlich eines Aufschlags in Rechnung.
Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:
Niederlande, Belgien, Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien
WAS IST LOHNBUCHHALTUNG?
Von Lohnbuchhaltung oder Lohn- und Gehaltsabrechnung spricht man, wenn ein reguläres Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer besteht, die einen Arbeitsvertrag miteinander abschließen. Der Arbeitgeber kann die Lohn- und Personalverwaltung, die sich aus diesem Arbeitsverhältnis ergibt, an einen Dienstleister wie z. B. Interfisc auslagern, sie aber auch selbst durchführen.
VOR- UND NACHTEILE
Das Employer of Record-Modell ist flexibler als ein normales Arbeitsverhältnis, insbesondere für Zeitarbeitnehmer (obwohl das niederländische Gesetz Arbeidsmarkt in Balans, übersetzt „Arbeitsmarkt im Gleichgewicht“, diese Flexibilität einschränkt). Es ist für beide Parteien einfacher, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dies kann sowohl von Vorteil als auch von Nachteil sein. Arbeitnehmer sehen die Entscheidung des Arbeitgebers, sich über einen Employer of Record anstellen zu lassen, oft als Zeichen des Misstrauens. Dabei ist es sehr wichtig, eine Beziehung zu den Mitarbeitern aufzubauen, die auf Wertschätzung und Vertrauen basiert. Als formeller Arbeitgeber haben Sie das Ruder selbst in der Hand und können auch entscheiden, welche Beschäftigungsbedingungen – primär und sekundär – Sie dem Arbeitnehmer anbieten.
KÖNNEN AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN MIT PERSONAL IN DEN NIEDERLANDEN ZWISCHEN EMPLOYER OF RECORD UND EIGENER GEHALTSABRECHNUNG WÄHLEN?
In der Praxis wird ausländischen Unternehmen, die den niederländischen Markt mit einem eigenen Mitarbeiter erkunden wollen, oft geraten, diesen Mitarbeiter über das Employer of Record-Modell einzustellen, weil ein nicht ansässiges Unternehmen keine Versicherung für wichtige Arbeitgeberrisiken wie Unfall und Krankheit abschließen kann. Das ist jedoch ein Missverständnis.
GEHALTSABRECHNUNG: ÜBER INTERFISC FÜR AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN MÖGLICH
Interfisc bietet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, ihre eigenen Mitarbeiter selbst zu beschäftigen, ob mit oder ohne Niederlassung in den Niederlanden. Sie können sich außerdem gegen alle genannten Risiken versichern und selbst als Arbeitgeber auftreten, während Interfisc sich um die Verwaltungsaufgaben kümmert. Neben der regulären Lohn- und Gehaltsabrechnung und den Versicherungen bietet Interfisc auch eine Lösung für die gesetzlich vorgeschriebene Begleitung im Krankheitsfall, die auch ausländische Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer in den Niederlanden organisieren müssen.
Andere Dienstleister bieten eine Lösung für bestimmte Arbeitgeberpflichten wie die Lohn- und Gehaltsabrechnung, aber oft keine Versicherung oder Begleitung im Krankheitsfall, während diese dem Arbeitgeber die Gewissheit bieten, dass er die Gesetze und Vorschriften in den Niederlanden einhält und somit seine finanziellen Risiken begrenzt.
UM WELCHE FINANZIELLEN ARBEITGEBERRISIKEN UND VERSICHERUNGEN HANDELT ES SICH DABEI?
Finanzielle Risiken am Arbeitsplatz betreffen vor allem Fehlzeiten und Unfälle. Von Arbeitgebern mit Personal in den Niederlanden wird erwartet, dass sie ein „guter Arbeitgeber“ sind, auch wenn sie nicht in den Niederlanden ansässig sind. Das Konzept des „guten Arbeitgebers“ ist gesetzlich verankert und beinhaltet unter anderem, dass ein Arbeitgeber das Maximum tun muss, um (finanzielle) Schäden für die Arbeitnehmer zu verhindern oder zu begrenzen. Teil dieses Gesetzes ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, für eine angemessene Versicherung zu sorgen, die die Arbeitnehmer nach einem Unfall für Schäden entschädigt.
Hier finden Sie Informationen über einige der Risiken, für die Interfisc Lösungen anbietet, auch für nicht ansässige Arbeitgeber.
- Lohnfortzahlung für kranke Arbeitnehmer für 2 Jahre
Arbeitgeber, die in den Niederlanden Personal beschäftigen, laufen Gefahr, 2 Jahre lang die Löhne weiterzahlen zu müssen, wenn ihre Mitarbeiter krank werden. Dies wird nicht von der niederländischen Regierung finanziert.
Niederländische Unternehmen können sich einfach gegen dieses Risiko versichern, aber die meisten niederländischen Versicherungsgesellschaften schließen keine Versicherungen für nicht in den Niederlanden ansässige oder ausländische Arbeitgeber ab, die Personal in den Niederlanden beschäftigen.
Kosten infolge von Unfällen
Im Rahmen des Modells „guter Arbeitgeber“ tragen die Arbeitgeber in zunehmendem Maße die Kosten, die durch Unfälle von Arbeitnehmern entstehen, auch wenn diese Unfälle auf den ersten Blick nicht direkt mit der Arbeit zusammenhängen. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber keine Möglichkeit hatte, Maßnahmen für die Vermeidung des Unfalls zu ergreifen. Auch gegen dieses Risiko kann sich der ausländische Arbeitgeber im Allgemeinen nicht absichern.Altersvorsorge
Außerdem können ausländische Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in den Niederlanden keine betriebliche Altersvorsorge anbieten. In den Niederlanden ist das ein steuerfreundlicher Weg zum Aufbau einer Altersvorsorge, den etwa 90 % der Arbeitnehmer in den Niederlanden nutzen. Das ist natürlich ein Nachteil, wenn Sie Ihren Mitarbeitern als ausländisches Unternehmen ein konkurrenzfähiges Angebot machen wollen.
SIE WOLLEN MEHR ERFAHREN?
Sind Sie unsicher, welches Modell für Sie am besten geeignet ist? Oder haben Sie Fragen zu den oben genannten Versicherungen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen helfen können, die richtige Wahl zu treffen. Interfisc ist für Sie da, um Ihre eigene Lohnbuchhaltung mit den dazugehörigen Arbeitsbedingungen und Versicherungen einzurichten. Wenn Sie dennoch einen Employer of Record bevorzugen, vermitteln wir Ihnen gerne einen geeigneten Partner, der zu Ihnen passt.
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