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Was wird sich 2020 für Arbeitgeber mit Personal in Deutschland ändern?

Wie üblich wird es auch im Jahr 2020 wieder Änderungen für Arbeitgeber geben. Dies ist auch in Deutschland der Fall. Beschäftigen Sie Mitarbeiter in Deutschland? Dann lesen Sie hier weiter.

Umsatzsteuer und Firmenwagen

Zunächst richten wir das Augenmerk auf das Thema Firmenwagen in Deutschland. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist in Deutschland das zur Verfügung stellen von Firmenwagen an Arbeitnehmer oft mit Umsatzsteuerpflichten verbunden.

Warum?
Seit dem 1. Juli 2013 ist eine europäische Richtlinie zur Umsatzsteuer in Kraft. Nach dieser Richtlinie gilt im Falle der Vermietung von Transportmitteln für mehr als 30 Tage an Personen, die keine Unternehmer sind (z.B. Angestellte), der Wohnsitz dieser Person als der Ort der Vermietung. Das Bundesfinanzministerium betrachtet das zur Verfügung stellen eines Firmenwagens an einen Mitarbeiter als Langzeitmiete (mehr als 30 Tage), wenn der Mitarbeiter das Fahrzeug auch für private Zwecke nutzen darf.

Konsequenzen?

  • Als Arbeitgeber in Deutschland sind Sie dort umsatzsteuerpflichtig, wenn Sie Ihrem Mitarbeiter auf Ihrer deutschen Gehaltsliste einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, sofern Ihr Mitarbeiter diesen auch für private Zwecke nutzen darf.

  • Sie sind daher verpflichtet, sich auch in Deutschland zur Entrichtung der Umsatzsteuer zu registrieren und eine jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben.
Auf Wunsch kann Interfisc diese Umsatzsteuerregistrierung & -verwaltung ab 2020 in Kombination mit der deutschen Lohnverwaltung auch für Sie übernehmen, sodass Sie nur einen Ansprechpartner für Ihre deutsche Lohn- und Personalverwaltung haben.

Im Jahr 2020 ändern sich die Pauschalen für Geschäftsreisen in Deutschland

Ab dem 1. Januar 2020 können Sie Ihren Mitarbeitern bei der deutschen Lohnbuchhaltung folgende Nettobeträge für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands anrechnen:

  • 28 € für eine Geschäftsreise von 24 Stunden Dauer (ab zu Hause oder dem Büro) – bisher waren dies 24 €
  • 14 € für den Abreisetag und Ankunftstag – bisher waren dies 12 €
  • 14 € für eine Geschäftsreise von mehr als 8 Stunden ohne Übernachtung – bisher waren dies 12 €

Geänderte Obergrenzen für die deutsche Sozialversicherung im Jahr 2020

Wie jedes Jahr werden im Januar 2020 die Obergrenzen für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland angepasst.
Eine Übersicht über die neuen Obergrenzen gibt es hier

Zu guter Letzt

Dies sind nur einige der Änderungen, die im Jahr 2020 in Kraft treten werden. Haben Sie Fragen dazu? Oder wünschen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Auf dem Laufenden bleiben was Entwicklungen im internationalen Personalwesen betrifft?

In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

Wollen Sie mehr wissen?

Haben Sie Fragen dazu, was Sie alles beachten müssen? Unser Kundensupport-Team ist für Sie da. Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.

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