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Rückkehr der Probezeit in Belgien – wie ist die Situation in den Nachbarländern?

In Belgien wurde eine Einigung über die Wiedereinführung der Probezeit erzielt, die durch eine Probezeitklausel im Arbeitsvertrag vereinbart werden kann. Diese gab es früher ebenfalls, wurde jedoch 2014 abgeschafft.

Was bedeutet die Rückkehr der Probezeit konkret?

Konkret bedeutet dies, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag in den ersten 6 Monaten mit einer sehr kurzen Kündigungsfrist von einer Woche beenden können. Derzeit beträgt die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 3 Monaten ebenfalls eine Woche, danach verlängert sie sich.

Möglicherweise wird die neue Regelung im Laufe des kommenden Frühjahrs in Kraft treten (nach der Abstimmung im Parlament). Sie soll jedoch nur für Arbeitsverträge gelten, die nach Inkrafttreten der neuen Regeln abgeschlossen werden.

Worauf müssen ausländische Arbeitgeber achten?

Auch für ausländische Unternehmen, die keine belgische Niederlassung haben, aber dennoch lokale Mitarbeiter in Belgien beschäftigen, ist es positiv, dass damit das Risiko bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters sinkt. Gleichzeitig bleibt somit mehr Zeit, um festzustellen, ob Sie tatsächlich die richtige Person gefunden haben. Zugleich ist es wieder ein Zeitpunkt, sich die Unterschiede zwischen dem Arbeitsrecht in Ihrem eigenen Land und dem in den Nachbarländern vor Augen zu führen! Die einfache Anwendung Ihres eigenen Musterarbeitsvertrags für eine Zusammenarbeit mit einem Arbeitnehmer im Ausland ist keine Option. Warum? Weil die „zwingend anzuwendenden Bestimmungen“ des Arbeitsrechts des Landes, in dem ein Arbeitnehmer gewöhnlich arbeitet, in vielen Fällen Vorrang vor den Bestimmungen des Arbeitsrechts eines anderen Landes haben. Vereinbaren Sie mit dem Arbeitnehmer im Ausland eine Probezeit, die nicht den lokalen Vorschriften entspricht, laufen Sie Gefahr, dass die gesamte Probezeit von Anfang an nichtig ist und Sie den Arbeitnehmer nicht unter Berufung auf die Probezeitklausel entlassen können.

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Probezeit in Belgien vs. den Niederlanden, Deutschland und Frankreich – was sind die wichtigsten Unterschiede?

In all diesen Ländern gilt, dass eine Probezeitklausel schriftlich vereinbart werden muss, damit sich der Arbeitgeber darauf berufen kann. Doch wie sieht es mit der Dauer der Probezeit und der Kündigungsfrist aus, die bei einer Kündigung während der Probezeit einzuhalten ist?

Belgien (noch nicht in Kraft)

  • Eine Probezeit ist nur in neu abzuschließenden Verträgen zulässig; Dauer bis max. 6 Monate mit einer Kündigungsfrist von einer Woche (derzeit beträgt die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit von z.  3 Monaten 3 Wochen und verlängert sich danach schrittweise um jeweils 1 Woche).
  • Die Probezeitklausel muss stets schriftlich vereinbart werden.
  • Noch nicht in Kraft – erst nach Zustimmung durch das Parlament.

Niederlande

  • Eine Probezeit kann nur in Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten aufgenommen werden.
  • Maximal 1 Monat bei befristeten Verträgen mit einer Dauer von weniger als 2 Jahren (Abweichungen sind nur per Tarifvertrag möglich).
  • Maximal 2 Monate bei unbefristeten Verträgen oder Verträgen mit einer Laufzeit von 2 Jahren oder länger.
  • Kündigungsfrist bei Kündigung während der Probezeit: keine.

Deutschland

  • In Deutschland ist eine Probezeit von bis zu 6 Monaten üblich. Bei befristeten Verträgen ist sie kürzer.
  • Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer kurzen Kündigungsfrist von etwa 2 Wochen beendet werden.
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Frankreich

  • Die Probezeit (période d’essai) muss ausdrücklich im Vertrag aufgenommen werden, und ihre Dauer ist abhängig von der Position: bei gewöhnlichen Arbeitnehmern bis zu 2 Monate, bei Führungskräften bis zu 4 Monate; Verlängerungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Die Kündigungsfristen während der Probezeit sind kurz, jedoch sehr formal gesetzlich geregelt.
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Wie können Sie die Probezeit korrekt anwenden?

Sorgen Sie für eine korrekte Formulierung der Probezeitklausel im Arbeitsvertrag
Achten Sie darauf, dass die Probezeitklausel klar und schriftlich entsprechend den Anforderungen des Landes formuliert ist, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich arbeitet.

Seien Sie vorsichtig mit Musterarbeitsverträgen
Damit Sie nicht im Nachhinein feststellen, dass eine fehlerhafte Probezeitregelung in den Vertrag aufgenommen wurde.

Prüfen Sie im Voraus, welche Kündigungsfrist und -form gelten
Damit Sie – falls Sie sich während der Probezeit unerwartet von einem Arbeitnehmer trennen müssen – sofort wissen, wie Sie vorgehen müssen.

✔ Stellen Sie sicher, dass Sie für alle Länder auf die notwendige Expertise zurückgreifen können

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Für Ihre Verträge mit Mitarbeitenden in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In den Niederlanden und Belgien verfügen wir über eigene Arbeitsrechtjuristen, in den übrigen Ländern arbeiten wir mit externen Partnern zusammen, mit denen wir Sie gerne in Kontakt bringen.

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