
Niederlande | Steuerfreie Kilometerpauschale rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 erhöht
- Veröffentlichungsdatum:
Höhere Kilometerpauschale mit rückwirkender Kraft: was bedeutet das?
Ende Mai 2026 wurde bekannt gegeben, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 eine höhere steuerfreie Kilometerpauschale zahlen dürfen: 0,25 € statt 0,23 € pro dienstlich gefahrenem Kilometer.
Auffällig ist, dass diese Maßnahme mit rückwirkender Kraft gilt, obwohl der Beschluss erst Ende Mai 2026 veröffentlicht wurde und das Gesetz formell noch nicht angepasst ist.
Was ändert sich?
Antizipierend auf eine gesetzliche Änderung dürfen Arbeitgeber – abweichend von den bisherigen Regelungen – eine höhere Reisekostenerstattung an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Damit wird die maximal steuerfrei gewährbare Kilometerpauschale von 0,23 € auf 0,25 € pro Kilometer erhöht.
Trotz des Zusammenhangs mit stark gestiegenen Kraftstoffpreisen handelt es sich nicht um eine befristete Maßnahme, sondern um eine strukturelle Erhöhung.
Die Genehmigung gilt:
- für dienstliche Fahrten, einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte;
- rückwirkend bis einschließlich 1. Januar 2026;
- ohne Verpflichtung für Arbeitgeber, es sei denn, arbeitsrechtlich ist vereinbart, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf die maximale Erstattung hat.
Es ist vorgesehen, diesen Betrag zu einem späteren Zeitpunkt auch formell gesetzlich zu verankern.
Der Zeitpunkt der Bekanntgabe
Das Besondere an dieser Maßnahme ist weniger die Erhöhung selbst als vielmehr der Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe. Arbeitgeber erfahren erst Ende Mai 2026, dass sie eine höhere Erstattung gewähren dürfen für Kosten, die bereits fünf Monate zuvor gegen den damals geltenden niedrigeren Höchstbetrag erstattet wurden.
Die Frage ist nun, wie damit in der Lohn- und Gehaltsabrechnung umzugehen ist, denn:
- Erstattungen für die ersten Monate des Jahres 2026 wurden häufig bereits ausgezahlt;
- Lohnabrechnungen sind abgeschlossen und gemeldet;
- Arbeitsbedingungen und Erstattungsregelungen basieren auf dem damals geltenden Höchstbetrag.
Wie wirkt sich die rückwirkende Kraft in der Praxis aus?
Rückwirkende Kraft bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass Arbeitgeber automatisch Korrekturen oder Anpassungen vornehmen müssen.
Sie bedeutet lediglich, dass optional eine zusätzliche Erstattung gezahlt werden darf.
Kurz zusammengefasst:
- Beträge bis 0,23 € pro Kilometer, die bereits steuerfrei waren, bleiben steuerfrei;
- die Differenz bis 0,25 € darf nachträglich steuerfrei erstattet werden;
- jedoch nur, wenn der Arbeitgeber sich bewusst dafür entscheidet.
Die Genehmigung schafft somit eine Möglichkeit, in der Regel keine Verpflichtung.
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