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Die Arbeitskostenregelung (WKR) in den Niederlanden – was gilt?

Die niederländische Arbeitskostenregelung, Kostenerstattung und Sachleistungen - die Grundsätze

Die niederländische Arbeitskostenregelung (WKR) geht davon aus, dass alle Elemente, die Sie Ihren Arbeitnehmern (in bar) oder als Sachleistung (in Naturalien) zukommen lassen, zunächst als „Lohn“ gelten.

Dazu gehören also sowohl steuerpflichtige Bestandteile wie das Gehalt, das Urlaubsgeld, das 13. Monatsgehalt, Provisionen und der geldwerte Vorteil eines Firmenwagens. Aber auch alle Netto-Erstattungen wie eine Spesenabrechnung, ein Weihnachtsgeschenk und die Bereitstellung von Büromaterial, falls Ihr Arbeitnehmer einen ständigen Arbeitsplatz in den Niederlanden hat.

Glücklicherweise gibt es auch Rückerstattungen und Sachleistungen, die nicht als steuerpflichtiger Lohn gelten. Tatsächlich gibt es im Rahmen des WKR drei Arten von Rückerstattungen oder Zuwendungen, die ganz oder teilweise steuerfrei sein können:

Rückerstattungen oder Zuwendungen, die überhaupt nicht als Lohn gelten.

  • Kosten, die nicht mit der Ausführung der Arbeit zusammenhängen, z. B. Blumen für einen kranken Arbeitnehmer.
  • Zwischenkosten (Kosten, die der Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber aufgewendet hat, z. B. der Kauf eines Geschäftsgeschenks für einen Kunden).

Vergütungen oder Sachleistungen, die als Lohn gelten, aber nicht besteuert werden.

  • „Nullwert“ (z. B. Kaffee oder Tee am Arbeitsplatz oder die Kosten für ein Mitarbeiterfest in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers).
  • Besondere Steuerbefreiungen für verschiedene Kosten, wie z. B. Kosten für Geschäftsreisen, vorübergehende Unterbringung und Schutzmasken.

Vergütungen oder geldwerte Vorteile, die Sie in ein nicht steuerpflichtiges Budget einstellen können.

Das steuerfreie Budget ist ein Budget, das vom Jahresgehalt abhängt, das Sie für steuerfreie Zulagen oder Vorteile ausgeben dürfen.
Wenn Sie dieses nicht steuerpflichtige Budget überschreiten, müssen Sie eine „Endabgabe“ von 80 % auf den Überschuss entrichten.

Möchten Sie mehr über die niederländische Arbeitskostenregelung erfahren?

Für jede Art von Erstattung oder geldwerten Vorteil wird angegeben, was abgedeckt ist und was möglich ist.
Wenn Sie Interfisc mit der Verwaltung Ihrer niederländischen Löhne und Gehälter betraut haben, erhalten Sie Zugang zu einem umfassenden Informationspaket zur Arbeitskostenregelung, das in niederländischer, französischer, englischer und deutscher Sprache verfügbar ist und Ihnen hilft, alle Verwaltungs- und Buchhaltungsanforderungen des WKR zu erfüllen.
Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, an einem Trainingskurs zum Berufskostenreglement teilzunehmen.
Hier ist unser Programm: Personalkosten und Arbeitskostenregelung

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In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

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