Niederlande: Personalkosten & die Arbeitskostenregelung
Specifikation
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Als Arbeitgeber mit Arbeitnehmern in den Niederlanden sind Sie verpflichtet, die Arbeitskostenregelung (Werkkostenregeling, kurz WKR) anzuwenden. In der WKR wird festgelegt, welche Regeln für Vergütungen und Sachleistungen gelten, die Sie Ihren Mitarbeitern zukommen lassen.
Bei der WKR werden alle Elemente, die Sie Ihren Arbeitnehmern (in bar) vergüten, (in natura) zukommen lassen oder zur Verfügung stellen, zunächst einmal als „Lohn“ betrachtet. Also sowohl die normal zu versteuernden Elemente wie Gehalt, Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld), Provisionen sowie finanzielle Vorteile durch einen Firmenwagen. Aber auch sämtliche Nettovergütungen wie Spesenabrechnungen, Weihnachtsgeschenk, Betriebsausflug und die zur Verfügung gestellten Büromaterialien, wenn Sie für Ihre Arbeitnehmer einen festen Arbeitsplatz in den Niederlanden einrichten.
Die Steuerbehörden verlangen von Ihnen, dass Sie alle Ihre Vergütungen und Sachleistungen ordnungsgemäß in Ihrer Buchhaltung in verschiedene Spesenkategorien unterteilen, damit sie überprüfen können, ob Sie die Regeln korrekt angewendet haben. Wenn Sie nicht alle Ihre Personalkosten belegen können, riskieren Sie Nachzahlungsforderungen und Geldstrafen.
Damit die Regeln eingehalten werden, sollten sowohl Ihre Personalverwaltung als auch Ihre Buchhaltung ordnungsgemäß ausgeführt worden sein. Auch Ihre internen HR- und Buchhaltungsprozesse sollten aufeinander abgestimmt sein.
Zielgruppe
Inhalt
- Für wen gilt die die WKR?
- Welche Vergütungen werden versteuert und welche nicht?
- Kann ich eine feste Vergütung pro Arbeitstag zahlen?
- Wie kann ich unversteuerte Spesenpauschalen optimal nutzen?
- Wie gehe ich mit Personalkosten um, die nicht über die Gehaltsabrechnung erstattet werden, wie z.B. Betriebsausflüge?
Nach Abschluss dieser Schulung wissen Sie, welche Regeln zu beachten sind, und Sie werden über Tools verfügen, um Ihre Personalkosten und Spesen korrekt zu handhaben.
Maximale Resultate erzielen Sie, wenn:
- Sie vor Teilnahme an dieser Schulung eine Bestandsaufnahme Ihrer Personalkosten machen. Unser Fachmann kann diese dann einzeln mit Ihnen besprechen und genauestens kategorisieren.
- Bei der Schulung sowohl Ihre zuständigen Mitarbeiter für Personals- als auch für Buchhaltungsfragen zugegen sind.
Dieser Ausbildung ist derzeit nur auf Niederländische und English verfügbar.
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Kontakt
Für Informationen zum Inhalt dieser Schulung wenden Sie sich bitte an René de Veth
Wenn Sie eine Schulung Personalkosten & die Arbeitskostenregelung einplanen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an events@interfisc.eu
Wir setzen uns dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung, um einen geeigneten Termin und Veranstaltungsort zu vereinbaren.
Daten:
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