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Weniger Unsicherheit bei langandauernder Krankheit in den Niederlanden

Weniger Unsicherheit bei langandauernder Krankheit in den Niederlanden? Mögliche Erleichterungen für Arbeitgeber

Wer bereits ein komplexes Fehlzeitenverfahren durchlaufen hat, kennt die Fragen und Zweifel: Bin ich auf dem richtigen Kurs – und wie wird mein Einsatz am Ende bewertet? Die folgenden Gesetzesentwürfe sind noch nicht endgültig. Sie sollen Arbeitgebern jedoch mehr Klarheit und weniger Unsicherheit in solchen Verfahren geben. Selbstverständlich halten wir Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden.

Hohe Belastungen für Arbeitgeber in den Niederlanden bei kranken Mitarbeitern

In den Niederlanden sind Arbeitgeber bei Krankheit eines Mitarbeiters bis zu zwei (manchmal sogar 3) Jahre für die Lohnfortzahlung und die Wiedereingliederung verantwortlich. Dazu gehören umfangreiche administrative Pflichten sowie eine Prüfung durch die zuständige Behörde, das UWV (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen).

Die Regierung erkennt an, dass diese Belastungen gerade für kleinere Unternehmen unverhältnismäßig hoch sind. Es wurde sogar erwogen, die Dauer der Lohnfortzahlung zu verkürzen; derzeit gilt jedoch weiterhin die gesetzliche Pflicht zur Lohnfortzahlung von zwei (oder wie erwähnt manchmal 3) Jahren. Mit den angekündigten Gesetzesänderungen will der Gesetzgeber mehr Vorhersehbarkeit schaffen und Arbeitgebern früher Klarheit über ihre Pflichten bei langandauernder Krankheit geben.

01 | Das Gutachten des Betriebsarztes zu den verbleibenden Möglichkeiten könnte künftig maßgeblich sein

Die erste angekündigte Änderung betrifft die Wiedereingliederungsprüfung nach zwei Jahren Krankheit. Arbeitgeber sind oft unsicher: Habe ich „genug“ für die Wiedereingliederung getan und wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft? Wenn das UWV (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen) die Bemühungen als unzureichend bewertet, kann die Lohnfortzahlungspflicht verlängert werden (Lohnsanktion). Die Folgen können also erheblich sein.

Die Regierung will diese Unsicherheit reduzieren, indem das Gutachten des Betriebsarztes bei der Beurteilung durch das UWV (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen) maßgeblich wird. Konkret bedeutet das:

  • Die Einschätzung des Betriebsarztes, was ein Mitarbeiter noch leisten kann, erhält eine zentrale Rolle
  • Geringeres Risiko nachträglicher Sanktionen, wenn der Arbeitgeber diesem Gutachten folgt
  • Mehr Rechtssicherheit bei der WIA-Beurteilung nach zwei Jahren Krankheit (WIA = Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Arbeitsfähigkeit; Wet werk en inkomen naar arbeidsvermogen/WIA)


➡️ Lesen Sie die vollständige Mitteilung der niederländischen Regierung (Rijksoverheid) auf Niederländisch: Advies bedrijfsarts wordt leidend bij re-integratietoets zieke werknemer | Nieuwsbericht | Rijksoverheid.nl

02 | Schneller Klarheit über die möglichkeit zur Neueinstellung einer Ersatzkraft?

Die zweite angekündigte Änderung betrifft vor allem Arbeitgeber, die lange mit personeller Unsicherheit zu kämpfen haben. Kann ein Mitarbeiter nach einem Jahr Krankheit noch nicht in die eigene Funktion zurückkehren, darf ab dem zweiten Krankheitsjahr ausschließlich auf eine Wiedereingliederung bei einem anderen Arbeitgeber hingearbeitet werden (in der Arbo-Praxis spricht man von der „zweiten Wiedereingliederungsstufe“ oder tweede spoor).

Wie praxistauglich diese Erleichterung sein wird, bleibt abzuwarten, da sie voraussichtlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitarbeiters oder des UWV (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen) möglich ist.

Ziel dieser Maßnahme:

  • Schneller Klarheit für Arbeitgeber
  • Mehr Spielraum, um eine dauerhafte Vertretung zu organisieren
  • Weniger langandauernde Unsicherheit bei der Personalbesetzung


Gerade für kleinere Organisationen kann das eine spürbare Entlastung bedeuten, weil langandauernde Abwesenheit am Arbeitsplatz oft sofort Auswirkungen hat.

➡️ Lesen Sie die vollständige Mitteilung der niederländischen Regierung (Rijksoverheid) auf Niederländisch: Sneller duidelijkheid voor werkgevers over re-integratie zieke werknemer | Nieuwsbericht | Rijksoverheid.nl

Was bedeutet das für ausländische Arbeitgeber mit Personal in den Niederlanden?

Wir wissen, dass es für ausländische Arbeitgeber mit Personal in den Niederlanden komplex sein kann, die niederländischen Regeln rund um Krankmeldung, Fehlzeiten und Wiedereingliederung einzuhalten. Deshalb ist unsere Fehlzeitenbetreuung speziell für Arbeitgeber eingerichtet, die keinen eigenen „Fehlzeiten-Experten“ haben – damit Sie darauf vertrauen können, dass an alles gedacht wird. Wir unterstützen viele ausländische Arbeitgeber mit Mitarbeitern in den Niederlanden dabei, ihre Pflichten zu erfüllen. Dabei berücksichtigen wir die Unterschiede zwischen dem, was Sie als Arbeitgeber aus Ihrem Heimatland gewohnt sind, und dem, was in den Niederlanden von Ihnen erwartet wird.

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