Erhöhung des Mindestlohns in den Niederlanden
Am 1. Juli 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer ab 21 Jahren in den Niederlanden um 3,1 % auf 13,68 € pro Stunde angehoben. Am 1. Januar 2024 wurde der gesetzliche Mindeststundenlohn eingeführt und die festen monatlichen, wöchentlichen und täglichen Mindestlöhne abgeschafft. Von diesem Zeitpunkt an sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihren Arbeitnehmern in den Niederlanden mindestens den gesetzlichen Mindeststundenlohn zu zahlen. Die Höhe des Mindestlohns wird in der Regel alle sechs Monate (im Januar und Juli) angepasst, um die durchschnittliche Lohnentwicklung in den Niederlanden widerzuspiegeln.
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Bitte beachten Sie, dass der Mindestlohn, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat, höher sein kann als der gesetzliche Mindestlohn, wenn für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Niederlanden ein Tarifvertrag gilt! Ein Tarifvertrag kann sich auch auf die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche und andere Arbeitsbedingungen auswirken.
Ein internationaler Vergleich des Mindestlohns in unseren Nachbarländern
In den Niederlanden und den meisten Nachbarländern ist der Mindestlohn gesetzlich festgelegt. Es gibt jedoch auch Unterschiede und Ausnahmen. Wir haben für Sie die gesetzlichen Mindestlöhne in Europa verglichen.
>> Ein Vergleich der Mindestlöhne in den europäischen Ländern
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