
Sachleistungen & Arbeitskostenregelung in den Niederlanden – Was wird sich 2025 ändern?
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Jedes Jahr treten einige wichtige Änderungen in Kraft, die regeln, was Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern unter dem Gesichtspunkt der Steuereffizienz erstatten oder zur Verfügung stellen dürfen und was nicht. In den Niederlanden sind diese recht strengen Steuervorschriften in der Arbeitskostenregelung(WKR) festgelegt und beziehen sich auf Erstattungen (in bar) oder Leistungen (in Form von Sachleistungen).
Jedes Jahr wird die Höhe des Budgets festgelegt, das Arbeitgeber für unversteuerte Zulagen verwenden dürfen. Dieses Budget wird auch als Freiraum bezeichnet und ist ein Prozentsatz des steuerpflichtigen Jahresgehalts aller Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber beschäftigt und die in den Niederlanden Einkommensteuer zahlen.
Ab dem 1. Januar 2025 hat sich Folgendes geändert:
- Freiraum
Der Freiraum wird festgelegt auf:- 2% über einem zu versteuernden Jahresgehalt von 400.000 €
- 1,18% über dem darüber hinausgehenden Betrag
- Kosten für Home office (Heimarbeitskosten)
Sie können dem Arbeitnehmer einen Steuerfreibetrag für Heimarbeitskosten gewähren.
Ab 2025 gilt eine Gezielte Freistellung in Höhe von € 2,40 pro Heimarbeitstag (im Jahr 2024 betrug dieser Betrag € 2,35). Diese Pauschale darf nicht mit der steuerfreien Reisekostenpauschale zusammenfallen.
Wenn der Arbeitnehmer jedoch von zu Hause aus arbeitet, von zu Hause aus zu einem Kunden fährt und dann wieder von zu Hause aus arbeitet, können Sie ihm die € 2,40 für diesen Tag zusammen mit den € 0,23 pro gefahrenem Kilometer zum Kunden und zurück erstatten. Ab 2024 wurde der Höchstbetrag der unversteuerten Reisekostenvergütung von € 0,21 auf € 0,23 erhöht; dieser Betrag wird auch 2025 beibehalten.
Möchten Sie mehr über Sachleistungen und Arbeitsausgaben in den Niederlanden erfahren?
Wenn Sie mehr über die Grundsätze der Arbeitsausgabenverordnung erfahren möchten, lesen Sie bitte diese kurze Zusammenfassung.
Grundsätze der Arbeitskostenregelung
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