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Essensgutscheine für Arbeitnehmer in Belgien – damit arbeiten wir nicht!

Das hören wir häufig von unseren niederländischen Kunden, die ihren ersten belgischen Mitarbeiter einstellen. Dahinter steht selbstverständlich der Wunsch fast jedes Arbeitgebers, die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter im In- und Ausland so weit wie möglich anzugleichen. Bemerkenswert ist allerdings, dass zugleich der Wunsch der Arbeitgeber an uns herangetragen wird, die Möglichkeiten zur steueroptimierten Gestaltung der Vergütung maximal auszuschöpfen. Und gerade die Essensgutscheine in Belgien sind die ideale Zusatzleistung, um genau dieses Ziel zu erreichen.

Was ist eigentlich ein „maaltijdcheque“ in Belgien?

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern für jeden tatsächlich geleisteten Arbeitstag (also nicht an Urlaubs- oder Krankheitstagen) einen sogenannten „maaltijdcheque“ gewähren. Mit diesem Essensgutschein – in der Praxis in elektronischer Form ausgegeben – können Arbeitnehmer in der Gastronomie oder im Einzelhandel eine Mahlzeit oder Lebensmittel kaufen. Essengutscheine sind eine sehr beliebte Leistung: Mehr als 70 % der belgischen Arbeitnehmer erhalten sie!

Bitte beachten Sie: Da der Essensgutschein nicht für einen nicht geleisteten Arbeitstag gewährt werden darf, ist die Erfassung von Abwesenheiten in der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Belgien nicht nur vorgeschrieben, sondern auch von großer Bedeutung!

Worin liegt der Vorteil von Essensgutscheinen?

Abgesehen von der Tatsache, dass Essensgutscheine eine sehr gängige arbeitsvertragliche Zusatzleistung sind (und in bestimmten Branchen sogar vorgeschrieben), ermöglichen sie es dem Arbeitgeber, einen erheblichen Betrag netto an Arbeitnehmer auszuzahlen.

Im Jahr 2025 durfte ein solcher Essensgutschein einen Nennwert von maximal € 8 haben. Davon musste der Arbeitnehmer 1,09 € selbst finanzieren (durch einen Abzug vom Nettolohn); die übrigen € 6,91  gingen zulasten des Arbeitgebers. Der steuerliche Vorteil besteht darin, dass der Arbeitgeberanteil vollständig von der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt ist. Dieser Vorteil wird 2026 noch größer: Am 1. Januar 2026 wurde die Steuerbefreiung für den Arbeitgeberbeitrag auf € 8,91 erhöht. Das bedeutet, dass der maximale Nennwert eines Essensgutscheins auf €10 steigt. Der Arbeitnehmer finanziert weiterhin € 1,09 pro Gutschein selbst. Bei durchschnittlich 20 Arbeitstagen pro Monat können Sie Ihren Arbeitnehmern somit monatlich bis zu € 178,20 netto zahlen.

Möchten Sie mehr über die Regeln und die praktische Handhabung von Essensgutscheinen in Belgien erfahren?

Haben Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Arbeitnehmer an Interfisc ausgelagert, sorgen wir selbstverständlich dafür, dass Ihre Arbeitnehmer die Essensgutscheine erhalten und dass alle damit verbundenen Zahlungsströme inkl. der Verarbeitung in der Lohn- und Gehaltsadministration abgewickelt werden.

Gibt es auch in den Niederlanden Essensgutscheine?

Während Essensgutscheine in Belgien eine beliebte und steuerlich besonders attraktive Zusatzleistung sind, funktioniert dies in den Niederlanden ganz anders. Dort dreht sich alles um die Arbeitskostenregelung (Werkkostenregeling WKR) — ein flexibles System, mit dem Sie selbst festlegen, welche Erstattungen und Vorteile Sie innerhalb des verfügbaren Spielraums anbieten. Für internationale Arbeitgeber ist es entscheidend, diese Unterschiede genau zu verstehen. Ein Vorteil, der in Belgien Standard ist, erfordert in den Niederlanden einen völlig anderen Ansatz.

Lesen Sie weiter und entdecken Sie, wie Sie Essensgutscheine in die niederländische Arbeitskostenregelung (Werkkostenregeling WKR) integrieren >>

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In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

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