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Transparente Arbeitsbedingungen in der EU, ab dem 01.08.2022 auch in den Niederlanden!

Die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen wurde eingeführt, um unter anderem dem Wettbewerb bei den Arbeitsbedingungen innerhalb der EU zu begegnen. Diese wurde zum 01.08.2022 auch in den Niederlanden in nationales Recht umgesetzt.

WAS VERÄNDERT SICH FÜR SIE?

1.  Informationspflicht des Arbeitgebers bei Beschäftigungsbeginn

Der Arbeitgeber muss seinen neuen Mitarbeitern noch mehr Punkte als bisher üblich mitteilen.

  • Wird die Tätigkeit nicht oder nicht hauptsächlich an einem festen Arbeitsort erbracht, muss der Arbeitgeber mitteilen, dass die Tätigkeit an verschiedenen Arbeitsorten erbracht wird oder dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitort frei wählen kann.

  • Insbesondere für flexible Arbeitskräfte oder für Schichtdienste gelten ergänzende Regeln im Hinblick auf die Zeitpunkte, zu denen die Tätigkeit vom Arbeitnehmer erbracht werden muss, und über die Identität des entleihenden Arbeitgebers im Falle von Zeitarbeit.

  • Sie müssen gegebenenfalls alle Entgeltbestandteile einzeln aufführen (z.B. Überstunden, Prämien und sonstige Vergütungen, die der Arbeitnehmer direkt oder indirekt im Rahmen seiner Tätigkeit erhält).

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Manche Angaben müssen innerhalb einer Woche nach dem ersten Arbeitstag, andere innerhalb eines Monats nach dem ersten Arbeitstag übermittelt werden.

Tipp: Wir empfehlen, den Arbeitnehmer sicherheitshalber vor Arbeitsbeginn über alle Arbeitsbedingungen zu informieren.

2.  Informationspflicht des Arbeitgebers bei einer Änderung der Arbeitsbedingungen

Ändern sich die Arbeitsbedingungen, dann muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer spätestens an dem Tag, an dem die Änderung in Kraft tritt, darüber informieren.

3.  Fortbildung für Arbeitnehmer

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Arbeitnehmern verpflichtende Fortbildungen immer kostenlos anbieten. Sie müssen außerdem die Zeit, die der Arbeitnehmer für die Fortbildung aufbringt (Studium, Unterricht, Prüfungen) auf die Arbeitszeit anrechnen. Ist das nicht möglich, dann müssen Sie diese Zeit in Zeit oder in Geld ausgleichen.

Welche Fortbildungen betrifft dies?

Hierbei handelt es sich um Fortbildungen, die Sie Ihren Arbeitnehmern aufgrund eines Gesetzes oder Tarifvertrages anbieten müssen. Oftmals sind dies Fortbildungen, die der Arbeitnehmer für die Erfüllung seiner Funktion benötigt, um (weiterhin) die Anforderungen an die berufliche Kompetenz zu erfüllen.

Welche Kosten müssen Sie erstatten?

Alle Kosten, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Fortbildung entstehen, inklusive Fahrtkosten, Bücher, Lernmaterialien oder Prüfungsgebühren. Sie dürfen mit dem Arbeitnehmer keine Rückzahlungsverpflichtung für die Kosten von verpflichtenden Fortbildungen vereinbaren. Auch nicht für den Fall, dass der Arbeitnehmer seine Prüfung nicht besteht oder aus dem Unternehmen ausscheidet.

4.  Nebentätigkeiten

Sie als Arbeitgeber dürfen nicht mehr in allen Fällen ein Verbot von Nebentätigkeiten aufnehmen. Wenn Sie dennoch Wert darauf legen, dann geben Sie an, dass Sie Nebentätigkeiten im Falle eines objektiv vorliegenden Grundes untersagen (zum Beispiel ein Verstoß gegen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften oder das Arbeitszeitgesetz). Und denken Sie daran: Wenn Sie sich tatsächlich darauf berufen, müssen Sie begründen, auf Basis welchen objektiven Grundes die Nebentätigkeiten nicht gestattet sind.

5.  Flexible Arbeitskräfte und ein vorhersehbarer Arbeitsrhythmus

Hierbei geht es nicht unbedingt um Abrufarbeitskräfte (ihr Schutz bleibt bestehen), sondern um Arbeitskräfte mit einem unvorhersehbaren Arbeitsrhythmus (d.h. wenn die Zeitpunkte, zu denen die Arbeit erbracht werden muss, in überwiegendem Maße direkt oder indirekt vom Arbeitgeber festgelegt werden). Für diese Gruppe von Arbeitskräften wurden zwei neue Verpflichtungen eingeführt:

  1. Arbeitnehmer konnten bereits eine Anpassung der Arbeitsdauer, der Arbeitszeit und des Arbeitsortes beantragen. Der Arbeitnehmer bekommt jetzt zusätzlich das Recht, einen Antrag auf eine besser vorhersehbare Arbeitsbeziehung zu stellen (z.B. auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder einen Vertrag mit einer festen Anzahl an Arbeitsstunden pro Woche).
  2. Für Arbeitskräfte mit einem größtenteils unvorhersehbaren Arbeitsrhythmus müssen Sie als Arbeitgeber „Referenztage“ festlegen. Referenztage sind die Tage und Zeitpunkte, an denen der Arbeitnehmer zur Arbeit verpflichtet werden kann.

 

In der folgenden Broschüre der niederländischen Regierung können Sie alle Änderungen in Ruhe nachlesen:

https://www.rijksoverheid.nl/documenten/brochures/2022/06/28/richtlijn-transparante-en-voorspelbare-arbeidsvoorwaarden

WAS KÖNNEN SIE TUN?

Die neuen Regeln gelten sowohl für bestehende als auch für neue Arbeitsverträge.

Das heißt:

Prüfen Sie Ihre (Muster-) Arbeitsverträge oder lassen Sie sich von unseren Juristen der Interfisc Consult BV beraten.

Wenn Sie in Ihrem Arbeitsvertrag auf ein Mitarbeiterhandbuch, Arbeitsregelungen oder andere ergänzende Dokumente, in denen Sie Ihre Arbeitsbedingungen formuliert haben, verweisen, dann sollten Sie auch diese Dokumente aktualisieren (lassen).

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In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

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