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Steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer in Deutschland: Energiepreispauschale

Weltweit beunruhigen die steigenden Energiepreise die Bevölkerung. In vielen Ländern werden Maßnahmen getroffen, um die Bevölkerung zu unterstützen. So können Menschen mit niedrigerem Einkommen in den Niederlanden und Frankreich einen Energiezuschlag bzw. chèque énergie bekommen, gilt in Italien ein bonus bollette, und wird auch in Belgien eine Heizprämie ausgezahlt.

ENERGIEPREISPAUSCHALE ÜBER DIE DEUTSCHE GEHALTSABRECHNUNG

In Deutschland hat die Regierung entschieden, allen angestellten Arbeitnehmern einen Zuschlag von € 300 zu gewähren, die sogenannte Energiepreispauschale. Auffällig ist, dass dieser Zuschlag im Gegensatz zur Unterstützung in anderen Ländern, über die Gehaltsabrechnung durch die Arbeitgeber in Deutschland abgewickelt wird. Die Energiepreispauschale ist Teil eines größeren Entlastungspakets, über das wir Sie hier genauer informieren.

Für wen?

Der Steuervorteil gilt für Arbeitnehmer, die einen Wohnsitz in Deutschland haben. Ausländische Arbeitnehmer, die nur teilweise in Deutschland arbeiten, aber nicht dort wohnen, haben keinen Anspruch auf diese Vergütung. Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitgeber hat, wird die Energiepreispauschale nur im sogenannten ersten Dienstverhältnis des Arbeitnehmers verrechnet. Normalerweise ist das die Anstellung mit dem höchsten Gehalt.
Wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer weniger als € 300 Lohnsteuer abführt, übernimmt das Finanzamt die Differenz. Auf die Pauschale von € 300 muss der Arbeitnehmer jedoch noch Lohnsteuer (aber keine Sozialabgaben) zahlen.

Wann?

Die Mehrzahl der Arbeitnehmer wird die Energiepreispauschale im September erhalten. Einige Arbeitgeber zahlen die Lohnsteuer nicht monatlich, sondern quartalsweise. Für deren Arbeitnehmer wird diese Transaktion im September und Oktober durchgeführt, beim Übergang vom zweiten auf das dritte Quartal. Bei Arbeitnehmern, für die der Arbeitgeber insgesamt weniger als € 1080 Lohnsteuer im Jahr abführt, findet die Verrechnung erst Anfang 2023 statt.

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In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

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Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

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