Ga naar de inhoud

Schon jetzt Korrekturen beim neuen Arbeitsrecht in den Niederlanden

Wie in den Niederlanden üblich, wurde das nagelneue WAB-Gesetz (Wet arbeidsmarkt in balans, gültig seit dem 1. Januar 2020) schon wieder teilweise korrigiert, da einige Anforderungen in der Praxis nur schwer zu erfüllen waren.

Insbesondere für Mitarbeiter, die zwar schon länger im Unternehmen beschäftigt sind, für die aber noch kein schriftlicher unbefristeter Arbeitsvertrag vorlag, wurde eine gewisse Flexibilität eingeführt.
Hier klicken für eine vollständig aktualisierte Übersicht der Änderungen.

Wir haben auch die Regelung zur Übergangsvergütung für Sie zusammengefasst. Diese wird seit dem 1. Januar 2020 in allen Fällen eines unfreiwilligen Ausscheidens des Arbeitnehmers fällig, und nicht nur dann, wenn der Arbeitnehmer mindestens 2 Jahre im Unternehmen beschäftigt war.
Weiterlesen (nur auf Englisch)

Möchten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden gehalten werden?

Auf dem Laufenden bleiben was Entwicklungen im internationalen Personalwesen betrifft?

In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

Wollen Sie mehr wissen?

Haben Sie Fragen dazu, was Sie alles beachten müssen? Unser Kundensupport-Team ist für Sie da. Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.

Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?

In der Welt der internationalen Beschäftigung ist jede Situation einzigartig. Wenn Sie Fragen haben, die unsere Website nicht beantwortet, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir denken gerne mit Ihnen mit!

Kontakt Formular

Anmelden für unseren Newsletter!

Folgen Sie die Entwicklungen bei den Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.