Ga naar de inhoud

Niederlande: Senkung der Arbeitgeberkosten ab August 2021

Ab dem 1. August 2021 werden die Kosten für Arbeitgeber in den Niederlanden sinken. Ursache dafür ist eine angekündigte Absenkung der Prämie für den niederländischen Allgemeinen Arbeitslosigkeitsfonds (Awf). Je nach Art des Arbeitsvertrags gibt es darin zwei Tarife:
  • Einen niedrigen Tarif von 2,70 %, der auf 0,34 % abgesenkt wird (u.a. im Falle eines unbefristeten Arbeitsvertrags anwendbar, nicht bei einem Abrufvertrag)
  • Einen hohen Tarif von 7,70 %, der auf 5,34 % abgesenkt wird (u.a. im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags anwendbar)

Wie hoch sind eigentlich die Arbeitgeberkosten in den Niederlanden?

Insgesamt betragen die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers aktuell ca. 18 %, ein Prozentsatz, der auf ein versicherungspflichtiges Entgelt von maximal 58.311 € pro Jahr berechnet wird (2021, hier klicken, um eine Übersicht über die Tarife für Sozialversicherung & Steuern in den Niederlanden per 1. Januar 2021 aufzurufen). Ist der Verdienst des Arbeitnehmers höher als diese Grenze, dann sinkt der Prozentsatz der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Im Übrigen sind die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge in den Niederlanden im Verhältnis zu den Nachbarländern bereits jetzt sehr niedrig: In Italien und Frankreich betragen diese rund 39 %. In den Niederlanden gibt es in der Regel eine erhebliche Menge an zusätzlichen (oft nicht obligatorischen) Leistungen, z. B. für Renten- und Krankenversicherungen. Möchten Sie mehr darüber erfahren? Dann schauen Sie sich unser Faktenblatt „Personal in den Niederlanden“ an, das Sie hier herunterladen können.

Warum werden die Arbeitgeberkosten gesenkt?

Im September 2020 wurde am Prinsjesdag die sogenannte BIK (die arbeitsplatzbezogene Steuerermäßigung für Investitionen) eingeführt. Die BIK war eine zeitlich befristete Regelung mit dem Ziel, Investitionen während der aktuellen Wirtschaftskrise zu fördern. Sie hat Unternehmen ermöglicht, einen Teil (max. 3 %) der Investition von den zu zahlenden Gehaltsabzügen abzuziehen.

Da jedoch die Möglichkeit besteht, dass die Europäische Kommission die BIK als unrechtmäßige staatliche Beihilfe einstuft, wurde beschlossen, diese Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2021 aufzuheben. Das dadurch frei werdende Budget wird jetzt vermutlich eingesetzt, um die Sozialversicherungsbeiträge für alle Arbeitgeber zu senken.

Worauf müssen Sie achten?

Wir informieren Sie selbstverständlich auf unserer Website, sobald Sicherheit in Bezug auf die Beitragsreduzierung besteht sowie über das Datum, an dem diese in Kraft tritt. Wir gewährleisten außerdem, dass die korrekten Beiträge in der Einkommenssteuererklärung verarbeitet werden, sofern Sie uns mit der Gehaltsbuchhaltung beauftragt haben.

Zu beachten ist, dass es in manchen Fällen sinnvoll sein kann, eine zusätzliche Vergütung oder einen Bonus erst nach der Beitragsreduzierung auszuzahlen. Dies liegt an der in den Niederlanden geltenden Obergrenze in der Sozialversicherung (€ 58.311 pro Jahr für 2021). Hat ein Arbeitnehmer diese Obergrenze im Juli noch nicht erreicht, dann kann es interessanter sein, eine zusätzliche Vergütung oder einen Bonus erst im August oder später auszuzahlen.

Mehr erfahren?

Schauen Sie sich die News-Übersicht der Regierung an:

  • https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2021/05/28/kabinet-vervangt-bik-regeling-door-verlaging-werkgeverspremie
  • www.rijksoverheid.nl/documenten/kamerstukken/2021/06/09/tijdpad-wetsvoorstel-tot-intrekking-baangerelateerde-investeringskorting-bik-en-verlaging-awf-premies
(keine französische / deutsche Übersetzung verfügbar).

Auf dem Laufenden bleiben was Entwicklungen im internationalen Personalwesen betrifft?

In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

Wollen Sie mehr wissen?

Haben Sie Fragen dazu, was Sie alles beachten müssen? Unser Kundensupport-Team ist für Sie da. Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.

Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?

In der Welt der internationalen Beschäftigung ist jede Situation einzigartig. Wenn Sie Fragen haben, die unsere Website nicht beantwortet, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir denken gerne mit Ihnen mit!

Kontakt Formular

Anmelden für unseren Newsletter!

Folgen Sie die Entwicklungen bei den Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.