Interfisc verursacht einen Durchbruch bei der Insolvenzgeldumlage
Um den Hintergrund dieser Abgabe zu verstehen, muss erläutert werden, dass die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2009 durch die steigende Zahl der Insolvenzen durch Auszahlung des so genannten Insolvenzgelds ein Defizit von € 1 Milliarde hatte. Das Insolvenzgeld dient dazu, im Falle einer Insolvenz drei Monate lang die Löhne weiterzuzahlen. Um diese enorme Finanzlücke zu schließen, wurde beschlossen, bei den Betrieben die Insolvenzgeldumlage zu erheben. Diese Insolvenzgeldumlage ist von 0,10 % auf 0,41 % gestiegen, wobei die Erwartung besteht, dass der Prozentsatz auch weiterhin steigen wird. Diese Abgabe muss monatlich mit den anderen Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt werden. Erfreulicherweise wird diese Verpflichtung nun somit für viele Interfisc-Kunden hinfällig.
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