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Interfisc verursacht einen Durchbruch bei der Insolvenzgeldumlage

Interfisc hat für seine Kunden mit Personal, das in Deutschland arbeitet, einen großen Erfolg erzielt. Die Deutsche Rentenversicherung hat nach einem jahrelangen Verfahren endlich den Standpunkt von Interfisc akzeptiert, dass Betriebe ohne eine tatsächliche Niederlassung in Deutschland davon befreit sind, die so genannte Insolvenzgeldumlage abzuführen. Die deutschen bzw. unter bestimmten Bedingungen in Deutschland arbeitenden Beschäftigten behalten jedoch ihren Anspruch auf Insolvenzgeld. Auf den Punkt gebracht, bedeutet dies eine erhebliche Einsparung bei Lohnkosten und Verwaltungsaufwand. Und es kommt sogar noch besser: die bereits abgeführten Beträge werden zurückgezahlt werden.

Um den Hintergrund dieser Abgabe zu verstehen, muss erläutert werden, dass die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2009 durch die steigende Zahl der Insolvenzen durch Auszahlung des so genannten Insolvenzgelds ein Defizit von € 1 Milliarde hatte. Das Insolvenzgeld dient dazu, im Falle einer Insolvenz drei Monate lang die Löhne weiterzuzahlen. Um diese enorme Finanzlücke zu schließen, wurde beschlossen, bei den Betrieben die Insolvenzgeldumlage zu erheben. Diese Insolvenzgeldumlage ist von 0,10 % auf 0,41 % gestiegen, wobei die Erwartung besteht, dass der Prozentsatz auch weiterhin steigen wird. Diese Abgabe muss monatlich mit den anderen Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt werden. Erfreulicherweise wird diese Verpflichtung nun somit für viele Interfisc-Kunden hinfällig.

 

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