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Haben Sie britische Mitarbeiter, die für Sie in den Niederlanden arbeiten?

Wenn ja, gelten zusätzliche Formalitäten aufgrund des Brexit!

Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Beschreibung der Regeln, die in den Niederlanden bei Beschäftigung von britischen Arbeitnehmern gelten.

Wohnte der Arbeitnehmer bereits vor dem 1. Januar 2021 in den Niederlanden und war er im Melderegister einer niederländischen Gemeinde registriert?

Dann darf er weiterhin in den Niederlanden wohnen und arbeiten, muss aber eine Aufenthaltsgenehmigung haben. Wenn er keine hat, muss er vor dem 1. Oktober 2021 beim IND (Immigratie- en Naturalisatiedienst) einen entsprechenden Antrag stellen. Dies gilt auch für Familienangehörige dieses Mitarbeiters.

Wird der Arbeitnehmer erst nach dem 1. Januar 2021 in den Niederlanden beschäftigt?

Dann muss der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis für ihn beantragen.

Dabei gibt es zwei Optionen:

Gibt es auch Ausnahmen?

Es gibt verschiedene Ausnahmen in Bezug auf die Pflicht zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis, die auf folgender Website (auf niederländisch) nachzulesen sind:

Ausnahmen gelten z.B. für:

  • Mitarbeiter, die in ihrer Aufenthaltserlaubnis oder auf einem Aufkleber in ihrem Pass folgenden Vermerk haben: “Arbeit ist uneingeschränkt erlaubt”. Diese Erlaubnis ist jedoch oft nur für einen bestimmten Zeitraum gültig.
  • Mitarbeiter, die im Ausland wohnen und gelegentlich auch in den Niederlanden arbeiten, wie z.B. Mitarbeiter, die zu Geschäftstreffen oder zur Installation von Software kommen (außer es ist von einer strukturellen Tätigkeit die Rede, die nacheinander von mehreren ausländischen Mitarbeitern ausgeführt wird).
  • Arbeitgeber in der internationalen Geschäftswelt, die ausländischen Arbeitnehmern über das International Trade Scheme vorübergehend erlauben, in den Niederlanden zu arbeiten, unter der Bedingung, dass dass die Arbeit vorübergehender Natur ist und nicht von niederländischen Arbeitnehmern ausgeführt werden kann (z.B. Arbeitnehmer, die in den Niederlanden eine Schulung zum Arbeiten mit neuen Maschinen erhalten oder die im Ausland eine Schulung für (Mitarbeiter eines) Kunden durchführen).

Was können Sie tun, um Probleme oder Geldstrafen zu vermeiden?

Lassen Sie sich immer im Voraus professionell beraten, ob in Ihrer speziellen Situation eine Genehmigung oder eine andere Formalität gilt oder nicht. Schließlich sind die Vorschriften noch recht neu und es kann vorkommen, dass zwar keine Genehmigung erforderlich ist, aber eine Entsendungsmeldung an die dafür eingerichtete niederländische Stelle erfolgen muss:

https://deutsch.postedworkers.nl/

Offizielle Informationen über die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für britische Arbeitnehmer in den Niederlanden gibt es auf folgenden Websites, auf Niederländisch und Englisch:

Beschäftigen Sie auch britische Arbeitnehmer, die in den Niederlanden oder einem anderen EU-Mitgliedstaat für Sie arbeiten?

In den meisten Ländern müssen aufgrund des Brexit auch in dieser Situation Formalitäten beachtet werden.

Beispielsweise müssen britische Staatsbürger in den Niederlanden eine Aufenthaltsgenehmigung für die Niederlande beantragen, auch wenn sie bereits vor dem 1. Januar 2021 in den Niederlanden für Sie gearbeitet haben. Wenn sie erst nach dem 1. Januar 2021 für Sie als Arbeitnehmer in den Niederlanden tätig werden, müssen Sie als Arbeitgeber außerdem eine Beschäftigungserlaubnis für sie beantragen. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf Niederländisch), unter https://www.brexitloket.nl/startpagina-ondernemers

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