Ga naar de inhoud

Feiertage & Ausgleich, wenn Feiertage auf ein Wochenende fallen, ein internationaler Vergleich

Viele gesetzliche Feiertage fallen in die Monate April, Mai und Juni, z.B. Himmelfahrt und Pfingsten. In den Niederlanden, Belgien, Deutschland und Frankreich sind diese Tage gesetzliche Feiertage. Dies gilt jedoch nicht für das Vereinigte Königreich und in Italien, wo an diesen Tagen einfach gearbeitet wird.
Das Gleiche gilt für den 2. Weihnachtsfeiertag: Dies ist in den Niederlanden, Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Italien ein gesetzlicher Feiertag, aber nicht in Frankreich und Belgien. Und wie wird es eigentlich gehandhabt, wenn ein solcher Feiertag auf ein Wochenende fällt?

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über einige offenkundige Unterschiede zwischen den genannten Ländern in puncto Feiertage.

Gesetzliche Feiertage und Bank Holidays

Natürlich ist das nicht der einzige Unterschied zwischen den Nachbarländern, wenn es um die Feiertage geht. Jedes Land hat neben einigen religiösen Feiertagen auch einen oder mehrere gesetzliche Feiertage, wie z.B. den Königstag in den Niederlanden (den 27. April), den Tag der Deutschen Einheit in Deutschland (den 3. Oktober), den Nationalfeiertag „14 juillet“ in Frankreich und den Tag der Republik in Italien (den 2. Juni). Im Vereinigten Königreich gibt es noch das Phänomen der „Bank Holidays“. Dies sind öffentliche Feiertage, an denen Banken und viele andere Betriebe ganztägig geschlossen sind. Die Bank Holidays fallen auf den ersten und letzten Montag im Mai und den letzten Montag im August.

In den Niederlanden und im Vereinigten Königreich gibt es europaweit die wenigsten Feiertage!

Insgesamt gibt es in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich nur 8 gesetzliche Feiertage. Deutschland hat 9, Belgien 10, aber Frankreich und Italien sind Spitzenreiter mit ihren 11 gesetzlichen Feiertagen. Die Unterschiede sind umso größer, da Arbeitnehmer in einigen Ländern sehr wohl Anspruch auf einen Ausgleich haben, wenn ein variabler Feiertag auf das Wochenende fällt, während dies in anderen Ländern nicht der Fall ist. 

In welchen Ländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf Ausgleich?

Dieses Recht gibt es u.a. in Belgien, Italien und dem Vereinigten Königreich.
In Belgien wird immer ein freier Ersatztag gewährt (recuperatie). Der Arbeitnehmer kann wählen, wann er diesen Ersatztag frei nimmt, oder der Arbeitgeber kann ihn kollektiv für seine Mitarbeiter auf einen bestimmten Tag festlegen.

In Italien erhalten die Mitarbeiter keinen Ersatztag frei, aber sie erhalten einen Lohnausgleich.

Im Vereinigten Königreich wird immer ein Ersatztag frei gegeben (substitute day). Dieser kann vom Arbeitnehmer nicht frei gewählt werden, sondern wird auf den nächsten Arbeitstag gelegt. Dies gilt nicht für Ostersonntag, da dieser immer auf einen Sonntag fällt, aber dieses Jahr gilt es z.B. Neujahr, wodurch Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich am Montag, dem 2. Januar 2023, einen zusätzlichen freier Tage erhielten.

In welchen Ländern haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ausgleich?

Dies ist u.a. in den Niederlanden, Frankreich und Deutschland der Fall. So gesehen kommen die Arbeitnehmer in den Niederlanden am schlechtesten weg, mit nur 8 gesetzlichen Feiertagen und keinem Ausgleichsanspruch, wenn diese auf ein Wochenende fallen.

Übersicht aller Feiertage

Auf unserer Website sind alle gesetzlichen Feiertage für die Niederlande, Belgien, Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich und jetzt auch Italien zu finden. Sie können auch nachlesen, ob Arbeitnehmer in diesen Ländern einen Ausgleichsanspruch haben oder nicht. Wählen Sie unter Länderinformationen das Land Ihrer Wahl und gehen Sie zur Rubrik „Gesetzliche Feiertage“.

Auf dem Laufenden bleiben was Entwicklungen im internationalen Personalwesen betrifft?

In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

Wollen Sie mehr wissen?

Haben Sie Fragen dazu, was Sie alles beachten müssen? Unser Kundensupport-Team ist für Sie da. Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.

Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?

In der Welt der internationalen Beschäftigung ist jede Situation einzigartig. Wenn Sie Fragen haben, die unsere Website nicht beantwortet, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir denken gerne mit Ihnen mit!

Kontakt Formular

Anmelden für unseren Newsletter!

Folgen Sie die Entwicklungen bei den Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.