Ergänzende Arbeitsbedingungen bei Entsendung in die Niederlande
Ergänzende Arbeitsbedingungen seit dem 31. Juli 2020 für in die Niederlande entsandte ausländische Arbeitnehmer
Aufgrund der Änderung der Europäischen Entsendungsrichtlinie wurde auch das niederländische Gesetz über Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer in der EU (WagwEU) angepasst. Dadurch haben ausländische Arbeitnehmer, die in die Niederlande entsandt werden, seit dem 31. Juli 2020 Anspruch auf ergänzende Arbeitsbedingungen, zum Beispiel auf Erstattung von Fahrt- & Übernachtungskosten sowie Mahlzeiten. Die meisten Arbeitnehmer können nach Ablauf eines Zeitraums von 12 oder 18 Monaten Anspruch auf diese ergänzenden Arbeitsbedingungen geltend machen, für in die Niederlande entsandte Arbeitnehmer von Zeitarbeitsunternehmen ist dies ab dem ersten Arbeitstag in den Niederlanden möglich.
Mit dieser Änderung steigt das Interesse an einer Prüfung der umgesetzten Arbeitsbedingungen, vor der Meldung der Entsendung beim „Meldloket WagwEU“, einem Online-System der niederländischen Behörde. Die Arbeitgeber müssen immerhin nachweisen können, dass die Arbeitsbedingungen für die in die Niederlande entsandten Arbeitnehmer den geltenden Regelungen entsprechen.
Ein wichtiger Teil des WagwEU ist die Meldepflicht vor Aufnahme der Tätigkeiten.
Sie wünschen weitere Informationen?
- Klicken Sie hier für eine aktuelle Übersicht Ihrer wichtigsten Verpflichtungen bei Entsendung in die Niederlande. Wir übernehmen gerne die Erledigung vieler dieser Verpflichtungen für Sie, damit Sie sich selbst nicht darum kümmern müssen.
- Weitere Informationen (auch in Englisch) finden Sie auf der offiziellen Website www.postedworkers.nl
Tipp: Überprüfen Sie vorab, ob Sie für die betroffenen Mitarbeiter Lohnsteuer oder Sozialabgaben in den Niederlanden zahlen müssen! Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen über die Grundregeln bei grenzüberschreitendem Arbeiten und internationaler Entsendung.
Sie haben Fragen zur Entsendung in andere Länder? Dann werfen Sie einen Blick auf den Länderleitfaden auf unserer Website oder kontaktieren Sie einen unserer Berater Ewold Bom oder Francesco Monteiro, sie stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Verwandten Themen
Wir bieten unsere Dienstleistung in folgenden Ländern an:
Niederlande, Belgien, Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien
- Veröffentlichungsdatum:
Auf dem Laufenden bleiben was Entwicklungen im internationalen Personalwesen betrifft?
In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.
Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich
Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern.
- Gründliche Kenntnis der nationalen Bestimmungen zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuern, Leistungen an Arbeitnehmer (Versicherungen, Leistungen, Autos, Telefone), Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- Wir informieren Sie über Änderungen der lokalen Gesetzgebung und bieten praktische Lösungen zu deren sofortiger Umsetzung
- Ein Ansprechpartner für alle Ihre Fragen
- Experte für grenzüberschreitende Arbeit seit 1972
- Wir sprechen Ihre Sprache!
Wollen Sie mehr wissen?
Haben Sie Fragen dazu, was Sie alles beachten müssen? Unser Kundensupport-Team ist für Sie da. Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.
Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?
In der Welt der internationalen Beschäftigung ist jede Situation einzigartig. Wenn Sie Fragen haben, die unsere Website nicht beantwortet, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir denken gerne mit Ihnen mit!
Weitere informationen
Anmelden für unseren Newsletter!
Folgen Sie die Entwicklungen bei den Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.
- Copyright Interfisc 2024
- Copyright Interfisc 2024