Entstehungsgeschichte
Ursprung
Interfisc ist ursprünglich ein belgisches Familienunternehmen, wurde 1972 von Robert A. E. Mahieu (3. Oktober 1937 – 21. März 2013) gegründet. Robert Mahieu war damals stellvertretender Direktor der belgisch-luxemburgischen Handelskammer für die Niederlande und hatte die geniale Idee, das erste belgische Sozialsekretariat in den Niederlanden einzurichten. Das gab es damals noch nicht während es wohl eine Notwendigkeit dafür gab.
Davor nutzten viele belgische Exporteure die Dienste niederländischer Handelsvertreter und Großhändler, die jedoch immer häufiger durch festangestellte Vertreter ersetzt wurden. Die Verwaltung dieser Arbeitsverhältnisse war damals nicht selbstverständlich, denn im Gegensatz zu Belgien gab es in den Niederlanden keine externen Personalverwaltungsorganisationen. Auch das niederländische Finanzamt wusste nicht so recht, wie es mit dieser Gruppe umgehen sollte. Aus dem Grund hat Herr Mahieu „Bureau Interfisc“ gegründet: das erste belgische Personalverwaltungsunternehmen in den Niederlanden.
Nassaulaan #16 und #13 Den Haag, die Niederlande
Für die Außendienstmitarbeiter mussten jedoch auch eine Altersversorgung sowie Arbeitsunfähigkeitsregelungen, ein Leasingauto, Tankkarten usw. vereinbart werden. Diese Regelungen waren für ein Unternehmen ohne Niederlassung in den Niederlanden nicht selbstverständlich (übrigens wären viele das auch heute noch nicht, wenn Interfisc nicht für viele Probleme die passende Lösung parat hätte!). Im Laufe der Jahre hat Interfisc das Dienstleistungspaket erheblich erweitert, um den ausländischen Arbeitgebern die Arbeit möglichst zu vereinfachen.
1996 Stellte Interfisc sich dann auf eigene Füße. In relativ kurzer Zeit hat das Unternehmen sein Team international erfolgreich auf derzeit mehr als 50 Mitarbeiter erweitert.
Nach dem Tod von Robert Mahieu am 21. März 2013 hat seine Ehefrau Willy Mahieu-Scholte (9. März 1946 – 20. Juli 2016) das Unternehmen weitergeführt. Wir haben es ihr zu verdanken, dass Interfisc als Familienunternehmen, auch nach dem Tod seines Gründers, weiter bestehen konnte. Außerdem hat sie dafür gesorgt, dass das ursprüngliche Interfisc Gedankengut nicht verloren ging und auch im modernen Unternehmen Interfisc, auf das wir alle so stolz sind, verankert war und ist.
Heutzutage gehört das Unternehmen Interfisc noch immer der Familie Mahieu, die in 2016 Geschäftsführung anvertraut hat an André Hamulyák, der seit 1994 bei Interfisc tätig ist. Aufgrund seines bevorstehenden Ruhestands übergab er die Geschäftsführung am 1. Juli 2023 an Tamara Mahieu, die ebenfalls seit mehr als 20 Jahren bei Interfisc tätig ist. Wir sind von unserer Unternehmenszentrale in den Niederlanden und Filialen in Belgien, Deutschland und Großbritannien aus aktiv. Gemäß unserem Leitbild suchen wir immer nach Möglichkeiten, eine weitere Expansion des Unternehmens zu realisieren, wo es die Bedürfnisse unserer Zielgruppe erfüllt. In den jeweiligen Niederlassungen verarbeiten wir die Lohnbuchhaltung von Arbeitnehmern, die in den Niederlanden sowie in den genannten Nachbarländern und in Frankreich tätig sind. Zudem hat sich Interfisc zum Experten für grenzüberschreitende Lohnbuchhaltung entwickelt. Dabei werden die jeweiligen Abgaben in den verschiedenen Ländern nicht nur berechnet und abgeführt, sondern auch tatsächlich in den Lohnstreifen integriert!
Problempunkte beim grenzüberschreitenden Arbeiten erkennen und lösen
Interfisc hat dank seines Ursprungs viel Erfahrung beim Erkennen und Lösen von Problemen beim grenzüberschreitenden Arbeiten sammeln können. Es wurde uns zur zweiten Natur, pragmatische Lösungen zu finden.
Zwei Beispiele zeigen dies.
Wir haben bereits 1996 dafür gesorgt, dass die doppelte Beitragszahlung im Rahmen der Sozialversicherungssysteme in den Niederlanden rückgängig gemacht wurde. Die Niederlande haben nämlich plötzlich erklärt, dass diese auf die Arbeiter unserer belgischen Mandanten, die auf großen Baustellen in den Niederlanden gearbeitet haben, anwendbar wären. Damit wurde vermieden, dass die Kostenkalkulationen für die jeweiligen Projekte in den Niederlanden auf einmal viel höher ausfielen.
Darüber hinaus hat Interfisc dafür gesorgt, dass die Deutsche Rentenversicherung nach einem jahrelangen Verfahren den Standpunkt von Interfisc übernommen hat. Infolgedessen sind Unternehmen ohne tatsächliche Niederlassung in Deutschland von der sogenannten Insolvenzgeldumlage befreit. Deutsche Mitarbeiter oder unter bestimmten Bedingungen in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer behalten jedoch dennoch ihren Anspruch auf Insolvenzgeld. Kurz gesagt, eine erhebliche Einsparung bei den Lohn- und Verwaltungskosten für Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind.
“Schnell sah man ein, dass es mit einem Lohnstreifen allein nicht getan war: Es kam immer mehr hinzu.”
Nassaulaan 19, Den Haag, die Niederlande
Das Arbeiten in Deutschland ermöglichen
Wir geben unser Wissen und unser Expertise u.a. durch Teilnahme an Round Table-Gesprächen des EURES-Netzwerks weiter, sowohl im niederländisch-belgischen als auch im niederländisch-deutschen Umfeld. Außerdem fallen wir als Payroll-Anbieter für ausländische Arbeitgeber mit Personal in den Niederlanden als erste unter die “Horizontale Aufsicht” des Auslandsbüros des Finanzamts. Das bedeutet, dass wir eventuelle Problempunkte in der Gehaltsbuchhaltung mit diesem Finanzamt schnell zur Sprache bringen und besprechen können.
Wir vertreten die Interessen von Arbeitgebern mit Arbeitnehmern, die grenzüberschreitend arbeiten. Wir haben dabei immer das Ziel, grenzüberschreitende Beschäftigungsverhältnisse zu ermöglichen, indem wir die Parteien korrekt beraten. Wir begleiten sie bei ihren Entscheidungen im Bereich der grenzüberschreitenden Sozialversicherung, Steuern, Arbeitsrecht, Gesundheitswesen sowie Compensation & Benefits. Dadurch werden die richtigen Beiträge und Steuern im richtigen Land abgeführt und es entsteht eine Win-Win-Situation für den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber sowie die jeweiligen Behörden.
Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich
- Wir kennen die nationalen Bestimmungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuern, betriebliche Zusatzleistungen sowie Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
- Wir informieren Sie über Änderungen nationaler Gesetze und liefern Ihnen gleichzeitig praktische Lösungen zu deren Umsetzung.
- Ein Ansprechpartner für alle Fragen
- Seit 1972 Experte für grenzüberschreitende Gehaltszahlungen
- Wir sprechen Ihre Sprache!
Wollen Sie mehr wissen?
Haben Sie Fragen dazu, was Sie alles beachten müssen? Unser Kundensupport-Team ist für Sie da. Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.
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