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Änderung des Mindestlohns in den Niederlanden

Mindestlohn in den Niederlanden steigt am 1. Januar 2024 um 3,75 %

Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer ab 21 Jahren um 3,75 % auf 13,27 € pro Stunde steigen. Zu diesem Zeitpunkt wird der gesetzliche Mindeststundenlohn eingeführt, und die festen monatlichen, wöchentlichen und täglichen Mindestlöhne werden abgeschafft. Von diesem Zeitpunkt an sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihren stundenweise beschäftigten Arbeitnehmern in den Niederlanden mindestens den gesetzlichen Mindeststundenlohn zu zahlen.

Die Höhe des Mindestlohns wird in der Regel alle sechs Monate (im Januar und Juli) angepasst, um die durchschnittliche Entwicklung der Löhne in den Niederlanden widerzuspiegeln.
>> Auf unserer Informationsseite über die Niederlande finden Sie die aktuellsten Informationen

Bitte beachten Sie, dass der Mindestlohn, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat, höher sein kann als der gesetzliche Mindestlohn, wenn für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Niederlanden ein Tarifvertrag (CAO) gilt! Ein CAO kann auch Auswirkungen auf die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche und andere Arbeitsbedingungen haben.

Was sollten Sie als Arbeitgeber tun?

Stellen Sie als Arbeitgeber sicher, dass Sie gut auf die Änderungen vorbereitet sind, die ab Januar 2024 gelten werden. Vor allem wenn Ihre Mitarbeiter derzeit den monatlichen Mindestlohn erhalten, kann die Umstellung auf einen Mindeststundenlohn einige Konsequenzen haben. Für Arbeitnehmer, die mehr als 36 Stunden in der Woche arbeiten, kann die Lohnerhöhung deutlich höher ausfallen als 3,75 %, da die Höhe des gesetzlichen Mindeststundenlohns vom derzeitigen monatlichen Mindestlohn für eine Vollzeitbeschäftigung von 36 Stunden abgeleitet wird.

Das Ministerium für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung (SZW) hat ein Wissensdokument erstellt, das Ihnen dabei helfen soll. 
>> Klicken Sie hier, um das Wissensdokument zu öffnen (nur auf Niederländisch)

Haben Sie nach der Lektüre dieses Dokuments noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Interfisc, wir helfen Ihnen gerne weiter.
>> Kontakt-Formular 

Ein internationaler Vergleich des Mindestlohns in unseren Nachbarländern

In den Niederlanden und den meisten Nachbarländern ist der Mindestlohn gesetzlich festgelegt. Es gibt jedoch auch Unterschiede und Ausnahmen.
Wir haben für Sie einen Vergleich der gesetzlichen Mindestlöhne in Europa erstellt
>> Lesen Sie mehr in unserem Artikel ‘Wussten Sie, dass nicht jedes EU-Land einen gesetzlichen Mindestlohn hat?

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Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

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