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Ab diesem Sommer können Eltern in den Niederlanden bezahlte Elternzeit beantragen! 

Ein herzliches Willkommen der bezahlten Elternzeit in diesem Sommer!

Eltern können nämlich in den Niederlanden ab dem 2. August 2022 9 Wochen bezahlte Elternzeit beantragen.  Eltern konnten bereits 26 Wochen unbezahlte Elternzeit bis zum 8. Geburtstag ihres Kindes in Anspruch nehmen. Seit dem 2. August 2022 können Sie für 9 von diesen 26 Wochen staatliche Leistungen erhalten.

Voraussetzungen

Die Leistung pro Tag beträgt 70 % des täglichen Entgelts des Arbeitnehmers, für 2022 maximal 70 % von 232,90 € (das maximale tägliche Entgelt im Jahr 2022). Eine der Voraussetzungen ist, dass diese 9 Wochen, eventuell flexibel, vor dem 1. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden.

Auch Eltern mit einem Kind, dass vor dem 2. August 2022 geboren wurde, bekommen diese bezahlte Elternzeit, solange diese 9 Wochen Elternzeit vor dem 1. Geburtstag des Kindes genommen werden,

Elternzeit in Europa

Damit erfüllen auch die Niederlande die EU-Richtlinie in diesem Punkt (in vielen anderen Ländern, zum Beispiel in Belgien und in Frankreich, gab es bereits weitergehende Regelungen für Eltern mit jüngeren Kindern). Lesen Sie hier unseren bereits früher veröffentlichten Beitrag „Elternzeit in den Niederlanden und den Nachbarländern, was gilt wo?”.

Beruf und Familie in den Niederlanden - Überblick über die Urlaubsarten

Mit dieser Erweiterung des niederländischen Arbeits- und Betreuungsgesetzes gibt es nicht weniger als sechs verschiedene Arten von Urlaub, die Arbeitnehmer mit Kindern in Anspruch nehmen können (abgesehen vom bezahlten und unbezahlten Betreuungsurlaub, der z. B. zur Pflege eines kranken Kindes genommen werden kann). Wir haben diese für Sie zusammengestellt:

bezahlte Elternzeit

Bezahlte Elternzeit - Wie geht das?

Der Arbeitgeber beantragt die Leistung bei der zuständigen Behörde (UWV) und zahlt dem Arbeitnehmer weiterhin Entgelt, genauso wie beim Mutterschutz. Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern bei der Organisation und Registrierung der Abwesenheit Ihrer Arbeitnehmer. Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten und die Funktionsweise erfahren? Achten Sie auf unsere Newsletter.  Sie können auch eine E-Mail an arbo@interfisc.nl senden, dann übersenden wir Ihnen ausführliche Informationen, sobald diese bereitstehen.

Lesen Sie auch die ausführlichen Informationen der niederländischen Regierung:

Haben Sie Fragen zu Mutterschutz, Geburtsurlaub oder Elternzeit?

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In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

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