Ga naar de inhoud

30%-Regelung im Jahr 2017

Die Indexierung der Gehaltsnorm für die 30% -Regelung im Jahr 2017

Das niederländische Lohnsteuergesetz (Wet loonbelasting) bietet die Möglichkeit, einem aus dem Ausland angeworbenen Arbeitnehmer, unter Bedingungen, maximal 30% des Gehalts als eine steuerfreie Zulage auszuzahlen. Es gibt viele Gründe zur Beibehaltung der Regelung, aber ebenso sind Gegner der Ansicht, dass die Regelung eingeschränkt oder sogar abgeschafft werden sollte.

Dazu wurden zwei Änderungsanträge eingebracht (vollständige Abschaffung der Regelung und Einführung einer Gehaltsobergrenze), aber beide Anträge hat die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments vor Kurzem abgelehnt. Das sind für jetzt gute Nachrichten, die jedoch zeigen, dass die Tragfähigkeit der Regelung nicht ohne Weiteres garantiert ist. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer Kommunikation gegenüber Ihrem bzw. Ihren Mitarbeitern.

Für das Jahr 2017 kann die 30%-Regelung angewandt werden und dazu wurden die geltenden minimalen Gehaltsnormen geändert. Der aus dem Ausland angeworbene Arbeitnehmer muss jährlich mindestens 37.000 € brutto verdienen, um dafür in Betracht zu kommen. Hinweis: Das ist exklusive der 30%-Regelung.

Für einen aus dem Ausland angeworbenen Arbeitnehmer, der jünger als 30 Jahre und im Besitz eines qualifizierenden Master-Abschlusses ist, wird eine Ausnahme gemacht. Dafür gilt 2017 eine niedrigere Gehaltsnorm von 28.125 €. Das ist wiederum ohne die 30%-Regelung.
Neben der Einhaltung der Gehaltsnorm muss der aus dem Ausland angeworbene Arbeitnehmer, bevor er in die Niederlande kommt, mehr als 150 Kilometer von der niederländischen Grenze entfernt gewohnt haben. Auch dafür gelten Ausnahmen.

Möchten Sie gerne wissen, ob Ihr (zukünftiger), aus dem Ausland angeworbener Arbeitnehmer für die 30%-Regelung in Betracht kommt? Wir beraten Sie gerne! Klicken Sie hier, um direkt Kontakt mit uns aufzunehmen.

 

>> Mehr über den Niederlanden Lesen Sie hier

Auf dem Laufenden bleiben was Entwicklungen im internationalen Personalwesen betrifft?

In unserem Newsletter „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ informieren wir Sie mehrmals im Jahr über Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten und Arbeitgeberverpflichtungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien.

Gemeinsam, lösungsorientiert und fürsorglich

Bereits seit 1972 ist Interfisc auf die grenzüberschreitende Personalverwaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung spezialisiert: in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In unsere Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien arbeiten wir mit einem internationalen Team aus ca. 45 engagierten, kompetenten, verantwortungsbewussten Mitarbeitern. 

Wollen Sie mehr wissen?

Haben Sie Fragen dazu, was Sie alles beachten müssen? Unser Kundensupport-Team ist für Sie da. Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.

Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?

In der Welt der internationalen Beschäftigung ist jede Situation einzigartig. Wenn Sie Fragen haben, die unsere Website nicht beantwortet, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir denken gerne mit Ihnen mit!

Kontakt Formular